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Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. veröffentlicht Handreichung

18. September 2024

Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. veröffentlicht Handreichung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) hat die Handreichung „Qualität und Wirksamkeit der Werkstattleistung“ veröffentlicht. Diese bietet einen umfassenden Überblick und gibt Handlungsempfehlungen.

Die Forderung nach der Messbarkeit der Leistungserbringung ist eine der vielen Änderungen, die mit dem Bundesteilhabegesetz einhergehen. Ziel ist es, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf ihre Wirkung und Wirksamkeit zu messen und zu überprüfen (BAG WfbM 2024a: 3). Die Handreichung der BAG WfbM soll theoretische Informationen zur Messung von Qualität und Wirksamkeit der Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) vermitteln und praktische Hilfestellung für die Umsetzung vor Ort geben. Ferner soll sie Werkstätten dabei unterstützen, die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes zu erfüllen (BAG WfbM 2024b).

Die Handreichung wurde von der BAG WfbM Arbeitsgruppe "Wirksamkeit der Werkstattleistung“ in Zusammenarbeit mit Praktikerinnen und Praktikern sowie Fachleuten aus der Sozialwissenschaft entwickelt. Sie richtet sich an Geschäftsführungen von Werkstätten und Fachkräfte, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Die Handreichung kann ab sofort auf der Website der BAG WfbM heruntergeladen werden (ebd.)

 

Die Handreichung im PDF-Format können Sie hier herunterladen:

 

Quellen:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (2024a): Handreichung Qualität und Wirksamkeit der Werkstattleistung. In: Handreichung der BAG WfbM (17.09.2024)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (2024b): BAG WfbM veröffentlicht Handreichung „Qualität und Wirksamkeit der Werkstattleistung“. In: BAG WfbM Panorama (17.09.2024)

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