Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hat ein Online-Wissensportal für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer veröffentlicht. Die Webseite informiert über die wichtigsten Änderungen durch das BTHG.
Der Bundestag hat am 17. Oktober 2019 ein Änderungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“, beschlossen. Mit dem Änderungsgesetz werden gesetzliche Unklarheiten in Vorbereitung auf die Umsetzung der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 beseitigt. Der Bundesrat hat dem Änderungsgesetz am 8. November 2019 zugestimmt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat unter www.ansprechstellen.de ein Online-Verzeichnis mit den Kontaktdaten von Ansprechstellen und -partner für Rehabilitation und Teilhabe eingerichtet.
Das BTHG hat die Beteiligungsrechte für die Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen erweitert. Inwieweit diese in der Praxis umgesetzt werden, ist Gegenstand einer Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) vom 25. September bis 11. Oktober 2019. Die Online-Diskussion ist Teil eines vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichfonds geförderten Monitoring-Projekts zum aktuellen Reformprozess des Rehabilitations- und Teilhaberechts.
Die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, wie sie vom BTHG vorgesehen ist, erfordert, personenbezogene Daten zu erheben und auszutauschen. Wie Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in dieser Hinsicht rechtssicher erfolgen können, erläutert eine Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR).
Die ICF-basierte Bedarfsermittlung erfordert, dass die dafür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen guten Überblick über die ICF-Komponenten haben und die richtigen Items und dazugehörigen Codes schnell ermitteln können. Zwei digitale Angebote sollen sie dabei unterstützen.
Am 1. September 2019 veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Online-Fristenrechner für die Berechnung relevanter Fristen im Reha-Prozess.
Am 16. und 17. September zogen 280 Vertreterinnen und Vertreter aller Bereiche des sozialrechtlichen Dreiecks eine Bilanz zum Umsetzungsstand des BTHG. Nach Berlin eingeladen wurden sie vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG. Im Zentrum der Bilanzveranstaltung standen drei zentrale Fragen: Wie kommt die Umsetzung des Gesetzes voran? Was bleibt zu tun, um „Leistungen wie aus einer Hand“ zu ermöglichen? Und wie geht es politisch weiter mit dem BTHG?
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