Sehr geehrte Damen und Herren,
für das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG war der Mai ein aufregender Monat. Wir konnten die erste Vertiefungsveranstaltung als reine Online-Veranstaltung durchführen und sind in der Planung zahlreicher weiterer Webinare, die Sie in diesem Newsletter finden.
Darüber hinaus haben wir Ihnen Neuigkeiten u.a. zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz und Sozialschutzpaket II zusammengestellt.
Wir haben die vergangenen Wochen außerdem genutzt, um uns einen Überblick über die Landesrahmenverträge und Überleitungsvereinbarungen zu verschaffen und für Sie zusammenzufassen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG erhalten leistungsberechtigte Personen ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe personenzentriert und damit unabhängig von der Wohnform, in der sie leben. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die seit dem 1. Januar 2020 aus dem SGB IX erbracht werden, sollen Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und ihre selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung stärken. Der räumliche Bezug der Leistungen erstreckt sich auf den eigenen Wohnraum sowie auf den Sozialraum.
Themen, die diesen Komplex berühren, stehen im Mittelpunkt unserer Webinar-Reihe zur Sozialen Teilhabe, die sich über den Monat Juni erstreckt. Melden Sie sich jetzt für die einzelnen Webinare oder die gesamte Webinarreihe an. Die Termine finden Sie in diesem Newsletter und auf der Projektwebsite unter "Veranstaltungen".
Teilhabeleistungen im Sozialraum
Weiterhin geöffnet ist auch die Fachdiskussion "Teilhabeleistungen im Sozialraum".
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Erfahrungsberichte und Fragen zu folgenden Themen einzureichen:
- Feststellung und Ausgestaltung von Leistungen und Leistungsstrukturen
- Rahmenleistungsbeschreibungen in den Landesrahmenverträgen gem. § 131 SGB IX
- Differenzierung „kompensatorische“ und „qualifizierte“ Assistenz
- Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Leistungsgesetzen
- Beratung, Vernetzung und Unterstützung im Sozialraum und Erweiterung sozialraumorientierter Angebote
- Beispiele aus Kommunen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, die Eingliederungshilfe sozialraumorientiert aufzustellen.
Ihre Fragen werden von einem interdisziplinären Team von Expertinnen und Experten beantwortet.
Übersicht zu den Inhalten der Landesrahmenverträge
Mit dem BTHG ist in den Bundesländern der Abschluss von Rahmenverträgen zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und Vereinigungen der Leistungserbringer nötig geworden. Die Landesrahmenverträge regeln u.a.
- die Höhe der Leistungspauschalen,
- die Festlegung von Personalrichtwerten und anderen Modellen zur Festlegung der personellen Ausstattung,
- Grundsätze und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit von Leistungen sowie
- Verfahren zum Abschluss von Vereinbarungen.
Die Verträge sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Wir haben eine Übersicht erarbeitet, wo die sich die Regelungsinhalte des § 131 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1-7 SGB IX in den einzelnen Landesrahmenverträgen wiederfinden. Die Übersicht finden Sie im thematisch geordneten Überblick über den Umsetzungsstand in den Bundesländern (PDF-Dokument, 4 MB).
Weitere Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:
Aktuelles
Veranstaltungsrückblick: Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe
Wie sieht die neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe gem. Teil 2 SGB IX aus? Wie werden die Leistungsgruppen beschrieben und wo bestehen Schnittstellen zu Leistungen zur Pflege nach SGB XI oder der medizinische Rehabilitation? Inwieweit werden die Leistungsgruppen in den einzelnen Landesrahmenverträgen und Übergangsvereinbarungen der Bundesländer geregelt? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die Teilnehmenden der Online-Veranstaltung "Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe" am 19. und 20. Mai 2020.
Beschluss des Vorstands der SPD-Bundestagsfraktion: Schutzschirm für gemeinnützige Träger
Gemeinnützige Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen wie Jugendherbergen, Frauenhäuser oder Sozialkaufhäuser sind nicht vom SodEG umfasst. Aktuell arbeiten BMFSFJ, BMAS und BMF an einer Lösung, diese Einrichtungen ebenfalls zu helfen. Unterstützt wird dies von einem Beschluss des geschäftsführenden Vorstands der SPD-Bundestagsfraktion vom 25. Mai 2020.
Zweiter Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro gestartet
Eine Auswirkung der Corona-Pandemie wird vermutlich sein, dass es für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch schwieriger wird, in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren. Das BMAS hat sich deshalb entschieden, einen zweiten Förderaufruf an Jobcenter und Rentenversicherer zu starten, sich mit weiteren Projektskizzen für das Programm zu bewerben.
Sozialschutz-Paket II in Kraft getreten
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem vom Bundekabinett vorgelegten Gesetzesentwurf zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen zugestimmt. Damit wird u.a. eine Mittagessenversorgung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Wir haben die Inhalte für Sie zusammengefasst.