Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Umsetzungsstand in Sachsen

Umsetzungsstand BTHG

Sachsen

In Sachsen wurde das Ausführungsgesetz am 25. Juli 2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 5. August 2019 geschlossen.

Landesspezifische Regelungen

Am 25. Juli 2018 wurde mit dem Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen eine Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) vorgenommen (GVBl Sachsen 11/2018 (PDF-Dokument)).

Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX (PDF-Dokument, 14.2 MB) für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen des Landes Sachsen wurde am 5. August 2019 zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe sowie den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossen. Der Vertrag umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Mit Schreiben vom 10.09.2021 informierte der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) über die Fortgeltung der Übergangsregelung nach Teil D des Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX bis zum 31.12.2023 bzw. längstens bis um 31.12.2024 (RS KSV Sachsen 3/2021 (PDF-Dokument, 156.7 KB)). In Teil E des Rahmenvertrages wurde ein Weiterentwicklungszeitraum für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bis einschließlich 31.12.2025 vereinbart (LRV Sachsen Teil E Nr. 1).

Stand: November 2024

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.