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Umsetzungsstand in Bremen

Umsetzungsstand BTHG

Bremen

Im März 2019 wurde das „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde im August 2019 geschlossen.

Landesspezifische Regelungen

Im März 2019 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (PDF-Dokument) verabschiedet und damit festgelegt, wie der Träger der Eingliederungshilfe in Bremen zukünftig organisiert sein soll.

Der Landesrahmenvertrag (Bremischer Landesrahmenvertrag nach  § 131 SGB IX – BremLRV SGB IX (PDF-Dokument)) wurde im August 2019 zwischen der Freien Hansestadt Bremen (Land) als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe unter Beteiligung der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven als örtliche Träger der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossen.

Der Landesrahmenvertrag galt zunächst bis zum 31. Dezember 2020, wurde aber per Beschluss der Vertragskommission bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und gilt spätestens bis zum Abschluss eines neuen Landesrahmenvertrags. Derzeit befindet sich die Änderungsvereinbarung zum Landesrahmenvertrag jedoch noch in der Veröffentlichung durch das Land Bremen.

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vom 5. März 2019 finden Sie hier:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag

Den Bremischen Landesrahmenvertrag mit allen Anlagen finden Sie hier:

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