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Umsetzungsstand in Bayern

Umsetzungsstand BTHG

Land Bayern

Für die Umsetzung des BTHG in Bayern wurden in den Jahren 2018 und 2019 die Bayerischen Teilhabegesetze I und II erarbeitet und verabschiedet. Am 1. Juli 2023 ist der Bayerische Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten.

Landesspezifische Regelungen

Die Gesetze zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) sind am 17. Januar 2018 (Bayerisches Teilhabegesetz I – BayTHG I) (PDF-Dokument) bzw. am 01. Januar 2020 (Bayerisches Teilhabegesetz II – BayTHG II (PDF-Dokument)) in Kraft getreten.

Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX (PDF-Dokument, 5.5 MB) ist im Freistaat Bayern am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Gemeinsam mit dem Landesrahmenvertrag wurde eine Rahmenleistungsvereinbarung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Werkstattbereich geschlossen. Alle noch ausstehenden Leistungsbereiche richten sich daher noch nicht nach dem neuen Landesrahmenvertrag, sondern bis zum Abschluss einer Rahmenleistungsvereinbarung nach dem Rahmenvertragswerk für teilstationäre und stationäre Einrichtungen gemäß § § 75 ff. SGB XII vom 15. Mai 2004 sowie dem Rahmenvertragswerk für ambulante Dienste der Eingliederungshilfe gemäß § 79 SGB XII vom 11. November 2008 (PDF-Dokument) und weiteren Regelungen zu ambulanten Angeboten. Auf Basis dieser Übergangsvereinbarungen können vor allem besondere Wohnformen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abschließen, bis eine neue Rahmenleistungsvereinbarung gilt (Bayerischer Bezirketag 2023).

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Bayerisches Teilhabegesetz I

Hier finden Sie das BayTHG I im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt:

Materialien zum Download

Bayerisches Teilhabegesetz II

Das „Bayerische Teilhabegesetz II (BayTHG II)“ wurde am 30. Dezember 2019 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Materialien zum Download

Bayerischer Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX

Hier finden Sie den am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX.

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