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Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX

10. November 2022

Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX

Mit § 132 SGB IX wurde die Möglichkeit eröffnet, Zielvereinbarungen abzuschließen, die sowohl der Erprobung neuer als auch der Weiterentwicklung bestehender Leistungs- und Finanzierungsstrukturen dienen. Die digitale Fachveranstaltung bot einen Einblick in die Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX in Rheinland-Pfalz.

Axel Merschky, Referent für Inklusion im Referat „Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Wohnen und Arbeiten“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, stellte die Verhandlung von Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX vor. Er ging hierbei auf die Stationen des Umsetzungsprozesses von der Konzeptentwicklung über die Digitalisierung bis zur Gewinnung von Peer-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern ein.
Darüber hinaus wurde hervorgehoben, dass durch § 132 SGB IX im Bereich der Leistungs- und Vergütungsstrukturen neue Möglichkeiten geboten werden und dass damit der leistungsberechtigte Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Vordergrund rückt, während Fragen nach Abrechnung oder Stundenkontingenten nachrangig betrachtet werden. Der Referent ging außerdem auf die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung von Zielvereinbarungen, weitere Vorteile sowie auf Nachteile und Risiken ein

 

Die barrierefreie Präsentation zum Vortrag von Herrn Merschky können Sie hier herunterladen:

Mittschnitt ohne Untertitel

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