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Projekt Umsetzungsbegleitung des KJSG „Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe"

23. Oktober 2023

Projekt Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) „Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe"

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Weichen dafür gestellt, dass künftig die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein wird. Dazu sind verwaltungsseitige Anpassungen sowohl bei der Kinder- und Jugendhilfe als auch bei der Eingliederungshilfe notwendig.

Am 23. Oktober 2023 stellte Frau Dr. Jenny Rademann, Forschungsreferentin am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer im Rahmen der Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe das Projekt „Umsetzung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“ vor. Sie erläuterte den Erarbeitungsprozess einer Handreichung zum strukturellen Wandel in der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der dritten Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes soll ab dem 1. Januar 2028 die Gesamtzuständigkeit bei der Kinder- und Jugendhilfe verortet werden. Frau Dr. Rademann erläuterte den Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Handreichung zur Orientierung beim Umbau der Verwaltungsstrukturen ab 2028 mithilfe des Einsatzes von Modellkommunen, der Durchführung von Workshops sowie dem Austausch mit Kommunen, die die Kinder- und Jugendhilfe bereits enger mit der Eingliederungshilfe verknüpft haben. Insgesamt sollen Impulse gesetzt werden für die Umstellung der Verwaltungsstrukturen und die bisherigen Erfahrungen der beteiligten Kommunen richtungsweisend Anwendung finden.

Präsentation

Hier finden Sie die barrierefreie Präsentation der Vortrags im PDF-Format.

Mitschnitt mit optionalen Untertiteln

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Zeit
19.09.2023 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
Ort
Digitale Veranstaltung

Die Veranstaltung thematisierte neben dem Grundgedanken der SGB VIII-Reform die ersten beiden Umsetzungsschritte: die sogenannte „Schnittstellenbereinigung zwischen SGB VIII und SGB IX sowie die ab dem 1.1.2024 in Kraft tretende Regelung über die Einführung eines Verfahrenslotsen beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

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