Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von queeren Menschen

26. August 2024

Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von queeren Menschen

Wie wirken sich die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes auf queere Menschen mit Behinderung aus? Wie verhält es sich dabei mit dem Wunsch- und Wahlrecht und der sexuellen Selbstbestimmung? Diesen und weiteren Fragen widmete sich Michael Kamphus, Vorstandsmitglied von queerhandicap e.V., in seinem Online-Vortrag.

In den Artikeln 23 und 25 der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung formuliert. So sind die Rahmenbedingungen sowie Informationen seitens der Länder für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Träger und Erbringer diesbezüglich oftmals nicht sensibilisiert sind (El Ismy et al.: 148ff.). Dies widerspricht dem Anspruch des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), dass Leistungsträger- und Erbringer nach dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung handeln sollen. Interessant wird in diesem Zusammenhang zudem der Umgang der Träger und Erbringer bzgl. des Verständnisses des BTHG nach Selbstbestimmung. Denn der Begriff „Selbstbestimmung“ tritt auch im Kontext mit dem am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) auf. Es stellt sich daher die Frage: Wie wirkt sich das Wunsch- und Wahlrecht auf die Selbstbestimmung von queeren Menschen mit Behinderungen aus?


Vor diesem Hintergrund ging Michael Kamphus, Vorstandsmitglied von queerhandicap e.V., in seinem Vortrag zum einen auf seine eigenen Erfahrungen als queere Person mit Behinderung ein. Er bezog sich dabei vor allem auf dem Bereich Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sowie besondere Wohnformen. Zum anderen veranschaulichte er anhand konkreter Beispiele aus seiner Beraterfunktion als regionaler Ansprechperson für queerhandicap e.V., inwieweit Personenzentrierung und Selbstbestimmung nach dem BTHG queere Menschen mit Behinderungen erreicht und in welchen Bereichen Verbesserungen notwendig sind. 

 

Diese Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe „Das BTHG aus Perspektive von …“

Präsentation

Die Präsentation ist nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Version wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

Mitschnitt

 

Die Untertitel im Mitschnitt stehen in Kürze zur Verfügung.

 

Quelle:

El Ismy, Ingy; Prof. Dr. Jennessen, Sven; Prchal, Katharina (2022): Behinderung, Queerness und Sexualität - Intersektionale Zusammenhänge und Erfahrungsberichte. In: Teilhabe – Fachzeitschrift der Lebenshilfe, Ausgabe 4, Jahrgang 61, 2022, S. 146-151.

Ähnliche Veranstaltungen

20.08.2024

Neurodivergente Perspektiven auf das Bundesteilhabegesetz

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
20.08.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Werden die Bedürfnisse neurodivergenter Menschen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berücksichtigt? Dieser Frage widmet sich Kai Beier, Coach für Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, in unserem kostenfreien Online-Vortrag.

23.08.2024

Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von Menschen mit Suchterkrankung

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
23.08.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Medizinische Reha, ambulantes oder betreutes Wohnen, tagesstrukturierende Maßnahmen – Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankung haben zumeist Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen. Doch wie gestaltet sich der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für diese Personengruppe? Hierzu spricht Stefanie Gellert-Beckmann, Geschäftsführerin der Suchthilfe Wuppertal gGmbH, in unserer digitalen Veranstaltung.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.