Digitale Fachveranstaltung Vorstellung der neuen Organisationsform „Haus der Teilhabe“ ein Umsetzungskonzept der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Digitale Fachveranstaltung

Vorstellung der neuen Organisationsform „Haus der Teilhabe“ ein Umsetzungskonzept der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Das „Haus der Teilhabe“ soll  Menschen mit Behinderung in jedem Berliner Bezirk einen Standort anbieten, an den sie sich mit allen Anliegen zu Beratung, Unterstützung und Begleitung wenden können. Ein Einblick zur Umsetzung des Konzepts im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, vermittelt durch die dortige Leiterin Frau Melanie Rubach.

Das „Haus der Teilhabe“ ist eine neue Organisationsform, mit der die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales das BTHG umsetzen will: Menschen mit Behinderungen sollen in jedem Berliner Bezirk einen Standort haben, an den sie sich mit allen Anliegen zu Beratung, Unterstützung und Begleitung wenden können. Dafür sollen Teilhabefachdienste Soziales und Jugend sowie das Gesundheitsamt unter einem Dach zusammengeführt werden. Melanie Rubach, Leiterin des Amtes für Soziales des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, stellt vor, wie der Bezirk Marzahn-Hellersdorf das Konzept in die Praxis übersetzt und beleuchtet insbesondere, wie die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX umgesetzt werden.

Präsentation

Hier finden Sie die Präsentation der Vortrags im PDF-Format.

Mitschnitt

Den Mitschnitt dieser Veranstaltung finden Sie hier:

 

 

Die digitale Fachveranstaltung ist Bestandteil der Online-Fachdiskussion „Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX“.

16. Januar bis 6. April 2023

Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 1. Januar 2023 sind die Träger der Eingliederungshilfe umso mehr gefordert, ihren Beratungs- und, soweit …

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