Inhalt
Mit dem 1. Januar 2020 wurde das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt. Durch die Einführung des Beitragsverfahrens sind neue Anforderungen für die Träger der Eingliederungshilfe entstanden. Die Anforderungen entstehen u. a. dadurch, dass viele leistungsberechtigte Personen nicht nur Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, sondern gleichzeitig bspw. auch Leistungen zur Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung nach dem SGB XII. Hier gelten jeweils eigene Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung, die dann mit denen des SGB IX kollidieren.
Eine weitere Herausforderung besteht in der Defintion von Einkommen und Vermögen nach dem SGB IX. Einnahmequellen können sehr vielseitig sein. Zum Einen umfassen sie die klassischen Einnahmequellen wie Gehalt, Miet- oder Kapitalerträge. Allerdings können sie bspw. auch durch Unterhalt, Krankengeld oder Altersvorsorgeveträgen generiert werden. Für jede der genannten Einnahmequellen gelten dann wieder andere Regelungen der Anrechnung.
Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung werden Frau Herbst und Frau Eder anhand von Praxisbeispielen von Ihren Erfahrungen mit dem neuen Beitragsverfahren als Träger der Eingliederungshilfe und als Modellprojekt BTHG (Einkommen und Vermögen) berichten. Dabei werden sie die genannten Herausforderungen im Anrechnungsverfahren aufgreifen und erläutern, wie sie in den jeweiligen Fällen das Einkommen und Vermögen bewertet haben.
Auzeichnung und Unterlagen
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