In dieser digitalen Veranstaltung schilderten Frau Silke Herbst und Frau Barbara Eder (Bezirk Oberbayern, Modellprojekt BTHG) anhand von ausgewählten Fällen ihre Erfahrungen mit der Umstellung der Einkommens- und Vermögensanrechnung auf ein Beitragsverfahren.
In dieser digitalen Fachveranstaltung referierte Frau Katharina Münnich (Referatsleitung „Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ämter G und SI“, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie
und Integration der Freie und Hansestadt Hamburg) über die jeweiligen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern. Dabei stellte sie vor allem dar, wie sich die Regelungen bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen des SGB IX sowie von Leistungen aus den anderen Sozialgesetzbüchern ausgestalten.
Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, ging auf die ab 2020 geltenden Regelungen zum Thema Einkommen und Vermögen ein und stellte dar, was sich mit den Neuregelungen geändert hat.
Wie sieht es bei gleichzeitigem Bezug von Jugendhilfeleistungen und Leistungen der Pflege oder Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen aus, z.B. …
Wie erfolgt die Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Bezug von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr …
Wie wird in der Eingliederungshilfe das gemeinsame Vermögen in einer Ehe angerechnet, wenn das Partnervermögen nicht mehr berücksichtigt wird? Zum Beispiel bei …
Ich habe eine Frage zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen bei Eingliederungshilfeleistungen . Erfolgt bei dem zu erwartenden Erbe eines Hauses ein Eintrag ins …
Ist bei Bezug von Eingliederungshilfeleistungen eigen genutztes Wohneigentum von der Anrechnung geschützt?
Maßgeblich für einen Beitrag aus Einkommen ist das in § 135 Abs. 1 definierte Einkommen. Was ist mit Einkommen/Vermögen aus einer Erbschaft. Nach der Zuflusstheorie …