Mit Inkrafttreten des BTHG wurden die Regelungen zur Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens in der Eingliederungshilfe schrittweise zugunsten der leistungsberechtigten Person ausgelegt. Für Personen, die ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, bleiben nun mehr finanzielle Mittel zur eigenen Verfügung. Außerdem bleibt zukünftig die Anrechnung des Partnereinkommens bzw. -vermögens bei der Berechnung des Eigenbetrags unberücksichtigt.
In diesem Webinar thematisierte Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, die neue Systematik bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe. Dabei wird u. a. darüber informiert, wie die neuen Freibetragsgrenzen ermittelt werden und wie sich der mögliche monatliche Eigenbeitrag berechnen lässt bzw. an wen dieser zu zahlen ist. Des Weiteren wird anhand von Fallbeispielen aufgezeigt, wie sich der Eigenbeitrag von der jeweiligen Familiensituation unterscheiden kann. Zuletzt wird darauf eingegangen, wie die Regelungen zu Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens ausgestaltet sind, wenn Menschen mit Behinderungen gleichzeitig Leistungen aus unterschiedlichen Sozialleistungssystemen beziehen (Eingliederungshilfe/ Pflege zur Hilfe/ Grundsicherung).
Präsentation
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