Stellungnahme BR und BT zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

17. Februar 2023

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts: Stellungnahme von Bundesrat und Reaktion der Bundesregierung

Im Dezember 2022 hat das Kabinett das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 dazu Stellung genommen. Die Stellungnahme und die Reaktion der Bundesregierung liegen nun vor.

Folgende Anmerkungen hat der Bundesrat zu den Änderungen im SGB IX gemacht:

  • Der Bundesrat bat darum, das Jobcoaching am Arbeitsplatz in die §§ 49 und 185 SGB IX sowie in die Schwerbehinderten-Ausgleichabgabeverordnung als definiertes Leistungsangebot zur Teilhabe am Arbeitsleben aufzunehmen.
  • Zudem kritisierte der Bundesrat, dass es nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Deckelung des Budgets für Arbeit erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung äußerte sich dazu, sie sei aufgeschlossen, die Deckelung bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten zu lassen.

Den Gesetzentwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Reaktion der Bundesregierung können Sie hier herunterladen:

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