Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung bot eine Plattform, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentrugen.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen, wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Diese Zusammenarbeit aufzubauen und zu strukturieren ist eine große Herausforderung im gegliederten Sozialleistungsystem.
Im Mittelpunkt des Gesamt- und Teilhabplanverfahrens steht der Mensch mit Behinderungen. Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung informierte Friederike Hellinger, Teilhabeberaterin der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, darüber, wo genau Leistungsberechtigte in den Verfahren beteiligt werden müssen, was sie als Unterstützung dafür fordern oder wen sie hinzuziehen können.
Das Bundesteilhabegesetz hat bei rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu vielen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen aber auch die neuen Verfahren sowie vertragsrechtliche Änderungen stellen Betreuerinnen und Betreuer vor Herausforderungen. Mit den wesentlichen gesetzlichen Änderungen beschäftigte sich am 22./23. September 202 eine Veranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, an der fast 70 Personen teilnahmen.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Die Veranstaltung wendete sich insbesondere an Betreuerinnen und Betreuer sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden. Nachdem der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe nun zum 1. Januar 2020 vollzogen wurde, stehen Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Im Fokus der Veranstaltung standen sowohl die rechtlichen Änderungen durch das BTHG und Vertrags- und Verbraucherschutzrecht als auch Beratungs- und Kooperationsmöglichkeiten.
Ein Instrument der Bedarfsermittlung dient dazu, den individuellen Rehabilitationsbedarf einer Person und die zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen nach vorgegebenen Regeln und Verfahren zu ermitteln.
In dieser digitalen Fachveranstaltung ging Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Professorin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, auf die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Bundesagentur für Arbeit ein.
Gemäß § 42 Abs. 2 SGB IX gibt es einen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Muss im Falle des Zusammentreffens von …
Wie sieht eine Teilhabekonferenz praktisch aus? Ist der Begriff Konferenz wörtlich zu nehmen? Kann ich mir darunter so etwas wie einen „runden Tisch“ oder wie in der …
Ist es richtig, dass für Leistungen nach Teil 1, Kapitel 1 – 14 SGB IX die §§ 19 und 20 (Teilhabeplan, Teilhabekonferenz) anzuwenden sind, solange sich Leistungen des …
In welchen Fällen muss ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt werden?
Gemäß § 25 Abs. 2b der gemeinsamen Empfehlung wird die Teilhabeplanung im Sinne von Abs. 2a nicht durchgeführt, wenn die verschiedenen Verwaltungsverfahren sachlich …
Als Sozialarbeiterin bei einem Leistungserbringer stelle ich fest, dass bisher für die von mir leistungsberechtigten Menschen mit psychischen Erkrankungen kein …
Das BTHG hat es (bewusst) vermieden, rechtlichen Betreuer/innen eine besondere Rolle im Planungsverfahren der Teilhabeleistungen zuzuweisen. Die zu Recht eingeführte …
Muss ich bei der Beantragung des persönlichen Budgets auch das Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren beim Träger durchlaufen oder reicht der Abschluss einer …
Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Budgetassistenz? Wie lässt sich ein Rechtanspruch begründen?
Muss ein Gesamtplanverfahren auch dann durchgeführt werden und ein Gesamtplan nach § 121 SGB IX aufgestellt werden, wenn die antragstellende Person unter den § 140 Abs. …