Teilhabeplankonferenz und Hilfeplankonferenz

BTHG-Kompass

Anwendung

In der Anwendung des reformierten Teilhabeplanverfahrens ergeben sich verschiedene Herausforderungen für alle Beteiligten, u. a. mit Blick auf die Abgrenzung zwischen Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren.

Wie unterscheidet sich die Teilhabekonferenz von der Hilfeplankonferenz?

Wie sieht eine Teilhabekonferenz praktisch aus? Ist der Begriff Konferenz wörtlich zu nehmen? Kann ich mir darunter so etwas wie einen „runden Tisch“ oder wie in der Jugendhilfe eine Hilfeplankonferenz vorstellen? Wer ist an der Teilhabekonferenz beteiligt? Was sind Inhalte?

Hier wäre ich dankbar, diesen Begriff Teilhabekonferenz mit Leben zu füllen bzw. diesen von anderen Begrifflichkeiten wie die bisherige Hilfeplankonferenz in der Eingliederungshilfe abzugrenzen.

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Thomas Schmitt-Schäfer

Hilfeplankonferenz hat keine Grundlage im Gesetz

Für die Teilhabeplankonferenz gilt für die Zusammensetzung, Inhalt und Verfahren der § 20 SGB IX.

Die in manchen Regionen in der Eingliederungshilfe übliche „Hilfeplankonferenz“ hat dagegen keine Grundlage im Gesetz und ist nach fachlicher Überzeugung der regional beteiligten Akteure errichtet worden. Diese lokal nach Zusammensetzung, Inhalt und Verfahren unterschiedlich ausgestalteten Hilfeplankonferenzen haben jeweils eigene Geschäftsordnungen etc.

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