Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.
In diesem Modellprojekt wird ein sozialraumorientierter und partizipativer Ansatz verfolgt. Bezüglich der Teilhabeplanung im Bereich „Arbeit“ werden die Akteure gezielt miteinander vernetzt. Darüber hinaus werden in der Planung das Wohn- und Lebensumfeld des Leistungsberechtigten mit einbezogen. Bei aufkommenden Assistenzbedarfen, etwa in der Unterstützung im Alltag, kann dies sogleich Berücksichtigung finden.
Im Mittelpunkt des Gesamt- und Teilhabplanverfahrens steht der Mensch mit Behinderungen. Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung informiert Friederike Hellinger, Teilhabeberaterin der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, darüber, wo genau Leistungsberechtigte in den Verfahren beteiligt werden müssen, was sie als Unterstützung dafür fordern oder wen sie hinzuziehen können.
Im Mittelpunkt des Gesamt- und Teilhabplanverfahrens steht der Mensch mit Behinderungen. Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung informiert Friederike Hellinger, Teilhabeberaterin der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, darüber, wo genau Leistungsberechtigte in den Verfahren beteiligt werden müssen, was sie als Unterstützung dafür fordern oder wen sie hinzuziehen können.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Gemäß § 42 Abs. 2 SGB IX gibt es einen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Muss im Falle des Zusammentreffens von …
Haben Selbstzahler das Recht auf ein Teilhabeplanverfahren?
Gemäß § 25 Abs. 2b der gemeinsamen Empfehlung wird die Teilhabeplanung im Sinne von Abs. 2a nicht durchgeführt, wenn die verschiedenen Verwaltungsverfahren sachlich …
Als Sozialarbeiterin bei einem Leistungserbringer stelle ich fest, dass bisher für die von mir leistungsberechtigten Menschen mit psychischen Erkrankungen kein …
In welchen Fällen muss ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt werden?
Ist es richtig, dass für Leistungen nach Teil 1, Kapitel 1 – 14 SGB IX die §§ 19 und 20 (Teilhabeplan, Teilhabekonferenz) anzuwenden sind, solange sich Leistungen des …
Das BTHG hat es (bewusst) vermieden, rechtlichen Betreuer/innen eine besondere Rolle im Planungsverfahren der Teilhabeleistungen zuzuweisen. Die zu Recht eingeführte …
Wir haben einen Antrag auf (vorzeitige) Durchführung eines Gesamtplanverfahrens und eines Teilhabeplanverfahrens in einem bereits laufenden Fall erhalten. Die …
Muss ein Gesamtplanverfahren auch dann durchgeführt werden und ein Gesamtplan nach § 121 SGB IX aufgestellt werden, wenn die antragstellende Person unter den § 140 Abs. …
Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Budgetassistenz? Wie lässt sich ein Rechtanspruch begründen?