Dem dritten Teilhabeverfahrensbericht liegen Daten von 1.079 Rehabilitationsträgern für das Jahr 2021 vor. Dies entspricht einer Meldequote von über 85 Prozent aller Reha-Träger. Die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation lag im Jahr 2021 bei 2,8 Mio. und ist damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben. Von den gestellten Anträgen wurden 7,6 Prozent gemäß den Vorgaben des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX weitergeleitet. Bei 12,9 Prozent der Fälle wurde die Zwei-Wochen-Frist zur Zuständigkeitsfeststellung überschritten. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag bei 22,1 Tagen.
Im Berichtsjahr wurden in 8.404 Fällen trägerübergreifende Teilhabeplanungen und 1.168 Teilhabeplankonferenzen durchgeführt. Die Zahl der Teilhabeplanungen hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um ca. 80 Prozent erhöht; die Anzahl der Teilhabeplankonferenzen erhöhte sich ebenfalls um 20 Prozent. Die höhen Steigerungsraten lassen sich jedoch u.a. auf (erfassungs-)methodische Änderungen bei den Trägern zurückführen. Insgesamt gab es 2.368 Erstattungsverfahren nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB IX.
Weiterhin wurden im Jahr 2021 4.891 Persönliche Budgets beantragt und 4.717 Persönliche Budgets bewilligt, was eine Reduktion von 30,6 Prozent bzw. 32,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr darstellt. Auch dieser Rückgang lässt sich auf (erfassungs-)methodische Änderungen bei den Trägern zurückführen. Denn wie bei den Zahlen zur Teilhabeplanung, wurde für die Berechnung der Werte im Jahresvergleich nur die Daten der Träger berücksichtigt, von denen Angaben zu der / den entsprechenden Meldevariable(n) sowohl für das Berichtsjahr 2020 als auch für das Berichtsjahr 2021 vorliegen. Aus diesem Grund weichen die Werte im Jahresvergleich von den Werten bei Einzelbetrachtung eines Sachverhalts pro Berichtsjahr zum Teil deutlich ab.
Den vierten Teilhabeverfahrensbericht können Sie hier herunterladen: