Der sogenannte „gemeinsame Grundantrag“ kann von Antragstellenden von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bis zum 15. Mai 2024 auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) getestet werden. Hierbei stehen neben der Nutzerfreundlichkeit auch die Verständlichkeit sowie die Genauigkeit auf dem Prüfstand.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat im Dezember 2022 den vierten Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX veröffentlicht. Der Bericht wird jährlich erstellt und beinhaltet Angaben der Rehabilitationsträger u.a. zur Anzahl der Anträge auf Rehabilitation, zur Anzahl der Weiterleitung, zur Nichteinhaltung der Fristen, zur Verfahrensdauer, zur Anzahl der Teilhabeplanverfahren und zum Persönlichen Budget.
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Wenn eine stationäre Hilfegewährung nach § 41 SGB VIII bei einem junge Volljährigen nicht mehr zielführend ist, z. B. weil aufgrund der seelischen Behinderung keine …
Wenn eine stationäre Hilfegewährung nach § 41 SGB VIII bei einem junge Volljährigen nicht mehr zielführend ist, z. B. weil aufgrund der seelischen Behinderung keine Fortschritte in der Verselbständigung erreicht werden können, ist das Jugendamt dann zur Weiterleistung der Hilfe bis zur Fallübernahme durch die Eingliederungshilfe SGB IX verpflichtet? Falls ja, aufgrund welcher Vorschrift und besteht hier ein Kostenerstattungsanspruch?
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