Vermeidung diskriminierender Begrifflichkeiten
Das Ziel dieser Empfehlungen ist es, für die Bedarfe von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zu sensibilisieren und eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu schaffen. Als ein wichtiges Handlungsfeld greift die Publikation daher gleich zu Beginn das Thema „Menschen mit sogenannter ‚geistiger Behinderung‘ – alternative Bezeichnungen“ auf. Der Begriff „geistige Behinderung“ sei diskriminierend und nicht mehr zeitgemäß. Im engen Austausch mit Expertinnen und Experten der Rechts-, Sozial- und Sprachwissenschaften sowie der Pädagogik und Medizin, vor allem aber mit Expertinnen und Experten in eigener Sache, wird in der Empfehlung die Bezeichnung „intellektuelle Beeinträchtigung“ bevorzugt. Dabei wurde sich an der englischsprachigen Originalfassung der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert.
Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen
Ein weiterer Schwerpunkt wird beim Thema Barrierefreiheit gesetzt. So empfiehlt der Bundesbeauftragte, private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Von der Verpflichtung wären alle Lebensbereiche vom Gesundheitssystem über Arbeitsplätze bis zu Restaurants und Freizeitangeboten betroffen. Zudem wird die Schaffung barrierefreier digitaler Gesundheitsleistungen, die Förderung digitaler Inklusion sowie langfristige Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gefordert.
Zielgruppenspezifische Präventionsangebote
Neben dem Aspekt der Barrierefreiheit thematisiert die Empfehlung für den Bereich „Gesundheit“ das Thema der Prävention. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gehören bislang kaum zur Zielgruppe von Prävention und Gesundheitsförderung, obwohl sich durch gezielte Maßnahmen große gesundheitliche Potenziale ausschöpfen und Behandlungskosten einsparen ließen. Daher wird von den Krankenkassen u. a. die Entwicklung und Finanzierung zielgruppenspezifischer Angebote der Individualprävention gefordert.
Personenzentrierten Ansatz auf das Themenfeld Werkstatt und Teilhabe am Arbeitsleben übertragen
Im Lebensbereich Arbeit und Bildung wird kritisch angemerkt, dass es noch immer nicht gelingt, einer größeren Anzahl von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen die Chance auf eine Beschäftigung außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Es wird daher empfohlen, sich im Rahmen des personenzentrierten Ansatzes am Menschen mit Behinderung selbst zu orientieren und dessen Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern, statt an der Einrichtung als Ort der Leistungserbringung. Hierzu wird u. a. geraten, den Fokus von Berufsorientierungen und Praktika für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen auf Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu richten. Außerdem wird nahegelegt, nach dem Übergang in ein Budget für Arbeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung berufsrelevante Kompetenzen zu erfassen und zu zertifizieren. Dadurch kann eine Anschlussfähigkeit bei Weiterbildungen ermöglicht werden.
Die Teilhabeempfehlungen in Alltagssprache und in Leichter Sprache stehen Ihnen hier zur Verfügung: