Ausgangspunkt des Pilotprojekts waren Erhebungen des KVJS aus dem Jahr 2021, laut denen die Zahl der Übergänge aus den Werkstätten in Baden-Württemberg trotz umfassender Förderleistungen zurückgegangen ist, während die Anzahl der Außenarbeitsplätze in WfbM gestiegen ist (KVJS Inklusions-/Integrationsamt 2024: 2f.).
Das Projekt wurde als Ergänzung zu den bereits bestehenden Maßnahmen zur Förderung von Übergängen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung initiiert. Sein vorrangiges Ziel ist weiterhin die individuelle Förderung von Übergängen. Darüber hinaus soll das Projekt „erstmals die Konversion ausgelagerter Arbeitsgruppen und Zweckbetriebe der WfbM in Beschäftigungsgruppen von Inklusionsbetrieben [ermöglichen]“ (ebd.: 1). Es wird im Projektzeitraum angestrebt, mindestens 300 Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umzuwandeln.
Seit dem 01. Juli 2024 ist es möglich, formlose Förderanträge beim KVJS unter der E-Mail-Adresse konversionsprojekt@kvjs.de einzureichen. Zunächst genügt eine schriftliche Interessensbekundung, die es ermöglicht, in der Anfangsphase Mittel für wirtschaftliche und rechtliche Beratung zu akquirieren (Der Paritätische Baden-Württemberg 2024).
Weitere Infos zum Projekt erhalten Sie hier:
Quellen:
- Der Paritätische Baden-Württemberg (2024): Projekt zur Konversion von WfbM-Plätzen zu Arbeitsplätzen in Inklusionsbetriebe. In: Fachinformation (23.07.2024)
- KVSJ Inklusions-/Integrationsamt (2024): Pilotprojekt zur Konversion von WfbM-Plätzen zu Arbeitsplätzen in Inklusionsbetrieben. In: Konversionsprojektendfassung (PDF-Dokument) (23.07.2024)