Das Gesetz setzt eine Reihe von Punkten aus dem Koalitionsvertrag um. Die Maßnahmen sollen die Voraussetzungen schaffen, damit Menschen mit Behinderungen zum einen am Arbeitsleben teilhaben können, zum anderen in der Folge mehr soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung möglich ist.
Zielgruppe der Maßnahmen sind Menschen mit Behinderungen, denen reguläre Arbeit ermöglicht werden soll. Aber auch Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen in Arbeit gehalten und Menschen mit Schwerbehinderung gezielter unterstützt werden.
Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen vor:
- Einführung einer Genehmigungsfiktion, um das Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern zu beschleunigen (Entscheidung innerhalb von sechs Wochen).
- Keine Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit attraktiver zu machen.
- Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizinische Begutachtung nach einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz.
- Einführung der vierten Staffel der Schwerbehindertenausgleichsabgabe. Für kleinere Arbeitgeber gelten Sonderregelungen, die geringere Beträge vorsehen.
- Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe werden künftig vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet.
- Einheitliche Ansprechstellen unterstützen Arbeitgeber und beraten unabhängig und trägerübergreifend zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie unterstützen ebenfalls bei der Beantragung von Förderleistungen.
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Gesundheit.