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Bayerischer Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geschlossen

9. August 2023

Bayerischer Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geschlossen

Am 4. August 2023 haben die Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringerverbände den bayerischen Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nach § 131 SGB IX abgeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. hat als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach § 1 Art. 66b Abs. 3 BayTHG I bei den Verhandlungen mitgewirkt.

Im Rahmenvertrag werden neben den Leistungen und der Vergütungsstruktur auch die Maßgaben für die Leistungserbringerverbände festgehalten. Zuvor hatte bis Dezember 2022 eine Übergangsvereinbarung gegolten. Nebst dem Rahmenvertrag wurde auch eine erste Leistungsvereinbarung zur Leistungserbringung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für Qualifizierungsbeauftragte für den allgemeinen Arbeitsmarkt getroffen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Bezirketags.

 

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