Im Rahmenvertrag werden neben den Leistungen und der Vergütungsstruktur auch die Maßgaben für die Leistungserbringerverbände festgehalten. Zuvor hatte bis Dezember 2022 eine Übergangsvereinbarung gegolten. Nebst dem Rahmenvertrag wurde auch eine erste Leistungsvereinbarung zur Leistungserbringung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für Qualifizierungsbeauftragte für den allgemeinen Arbeitsmarkt getroffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Bezirketags.