Am 4. August 2023 haben die Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringerverbände den bayerischen Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nach § 131 SGB IX abgeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. hat als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach § 1 Art. 66b Abs. 3 BayTHG I bei den Verhandlungen mitgewirkt.
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Eckpunkte zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe verabschiedet. Das Papier beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen und die Zusammenhänge im sozialrechtlichen Dreieck und beschreibt, welche Aspekte durch Forschung und gelebte Praxis künftig geklärt werden müssen.
Personenzentrierung umzusetzen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Leistungserbringer sind nach § 123 Abs. 4 S. 1 SGB IX dazu verpflichtet, ihre Leistungen personenzentriert zu erbringen. Die Leistungsträger sind nach § 95 Abs. 1 S. 2 SGB IX verpflichtet, zur Umsetzung des Sicherstellungsauftrages (Sicherstellung personenzentrierter Leistungen) mit den Leistungsanbietern Vereinbarungen zu schließen. Diese Einzelvereinbarungen nach § 125 SGB IX regeln …
Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Eingliederungshilfe in das neunte Sozialgesetzbuch als eigenes Leistungsrecht überführt. Dadurch ist die Rechtgrundlage für die bisherigen vertraglichen Beziehungen zwischen Leistungs trägern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten weggefallen. Auf …
Die Landesrahmenverträge bilden die Grundlage, auf der die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer eines Bundeslandes ihre Einzelverträge schließen. Mit dem BTHG wurde 2018 ein neues Vertragsrecht im SGB IX eingeführt. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, mussten bzw. müssen in den Bundesländern neue Landesrahmenverträge verhandelt und abgeschlossen werden.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG hat die Landesrahmenverträge der Bundesländer anhand der Bestimmungen des § 131 SGB IX genauer betrachtet und u. a. Erkenntnisse zu inhaltlichen Regelungsschwerpunkten festgehalten. In der Ausgabe 4/2021 des Nachrichtendienstes des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. haben wir diese Erkenntnisse zusammengefasst.
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Vertragsrecht
Dokumentation bei gemeinsamer Inanspruchnahme von Leistungen
Ich habe eine Frage bzgl. der Dokumentationspflicht bzw. -nachweise gegenüber den Kostenträgern im ambulanten Wohnbereich. Inwieweit ist die Dokumentation …
Ich habe eine Frage bzgl. der Dokumentationspflicht bzw. -nachweise gegenüber den Kostenträgern im ambulanten Wohnbereich. Inwieweit ist die Dokumentation verhältnismäßig? Der Kostenträger möchte jede abgeleistete Stunde nach Einzel und Gruppenleistung aufgeschlüsselt haben mit den teilnehmenden Personen und der Dauer der Maßnahme.
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