Die Ausgabe 3/2018 von „Gemeinsam leben - Zeitschrift für Inklusion“ beleuchtet verschiedene Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Einen Beitrag zu den Neuregleungen und praktischen Herausforderungen für die Träger der Eingliederungshilfe im Bereich Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung hat Dr. Florian Steinmüller, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, verfasst.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon hat Anbieter von Wohnsettings zu ihrem Umgang mit den Neuregelungen durch das BTHG befragt. Die Studie wurde Anfang Juli veröffentlicht und dokumentiert das aktuelle Stimmungsbild der Leistungserbringer in Hinblick auf die noch laufenden bzw. noch zu führenden Rahmenvertragsverhandlungen.
Im Rahmen der AG Personenzentrierung haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowie die Vertretungen der Leistungsträger und Leistungserbringer darauf verständigt, auf welche Weise ab dem 1. Januar 2020 die Kosten der Unterkunft zu ermitteln sind und wie die dabei anzuwenden Rechtsgrundlagen auszulegen sind.
Anfang Juli 2018 wurde der Zwischenbericht des Forschungsvorhabens „Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe“ als Bundestagsdrucksache 19/3242 veröffentlicht.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG veranstaltet gemeinsam mit den Bundesländern ein- bis zweitägige Regionalkonferenzen für Vertreterinnen und Vertreter der Länderministerien, der (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe, sowie für Leitungskräfte von Leistungserbringern und Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen.
In der Vergangenheit wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht, nicht lückenlos oder nicht durch den eigentlich zuständigen Träger erbracht.
Mit dem neuen Angebot REHADAT-talentplus stellt die Informationsplattform REHADAT eine Übersicht über Beratungsangebote und Ansprechpartner zusammen, die dabei helfen können, interessierte Unternehmen und Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zusammenzubringen.
Am 4. Mai 2018 hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie und den ersten Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ zur Umsetzung von § 11 SGB IX im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) hat am 24. Mai 2018 ihre Stellungnahme „Teilhabeplanung im Sinne der Menschen mit Behinderung umsetzen“ veröffentlicht.
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Punkt, in dem das BTHG deutsches Recht in Bezug auf die UN-BRK weiterentwickelt. Mit dem BTHG sollen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen insbesondere durch das Budget für Arbeit und Leistungen bei anderen Leistungsanbietern ermöglicht werden. Niedersachsen hat dazu jetzt konkrete Regelungen vorgelegt.
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