Verfahrensabsprache zur Teilhabe am Arbeitsleben im Bereich der Deutschen Rentenversicherung

14. Juni 2018

Verfahrensabsprache zur Teilhabe am Arbeitsleben im Bereich der Deutschen Rentenversicherung erarbeitet

In der Vergangenheit wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht, nicht lückenlos oder nicht durch den eigentlich zuständigen Träger erbracht.

Grund dafür waren Unklarheiten über den gesetzlichen Aufgabenzuschnitt von Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit und Deutscher Rentenversicherung und fehlende bzw. mangelhafte Anleitungen für das Verfahren an der Schnittstelle der Leistungssysteme.

Aus diesem Grund haben sich die Deutsche Rentenversicherung (Bund), die Bundesagentur für Arbeit (BA), der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag auf eine gemeinsame Verfahrensabsprache zur Teilhabe am Arbeitsleben geeinigt.  Auf diese Weise soll die bislang uneinheitliche und wenig koordinierte Zusammenarbeit verbessert werden. Das Ergebnis ist ein Leitfaden, der nun auch verbindlich auf Landes- und/oder örtlicher Ebene zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung, den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern umgesetzt wird.

Zielsetzung: Leistungen wie aus einer Hand

Vor dem Hintergrund der Ziele des BTHG ist es den Beteiligten gelungen, eine leicht handhabbare Arbeitshilfe für alle Sachbearbeiter und Fallmanager beider Systeme bereit zu stellen, um Teilhabebedarfe in der täglichen Arbeit rechtzeitig zu identifizieren und durch den zuständigen Rehabilitationsträger decken zu können.

Zwei Anhänge ergänzen die Verfahrensabsprache um eine Checkliste zur Identifikation möglicher Teilhabebedarfe und eine Liste der wichtigsten Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung, nebst Erreichbarkeit der nächstgelegenen Auskunfts-und Beratungsstelle. Die Verfahrensabsprache ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Betroffener Personenkreis

Von der Absprache werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie arbeitslose und arbeitssuchende Menschen nach dem SGB III erfasst sowie Fälle, in denen die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung festgestellt worden ist und noch keine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden konnte.

Verantwortlichkeiten

In einem eigenen Abschnitt werden die Aufgaben zusammengestellt, die den Beteiligten bei der Gewährung von Rehabilitations-und Teilhabeleistungen obliegen. Diese ergeben sich zwar aus den jeweiligen Leistungsgesetzen, sind dort allerdings weit verstreut. Mit dem vorliegenden Papier existiert darüber eine vollständige und verbindliche Übersicht.

Verfahren

In einem zweiten Abschnitt wird das Erstgespräch (bzw. Folgegespräche) bei den Jobcentern bzw. der BA vereinheitlicht. Es geht darum, Teilhabebedarfe möglichst frühzeitig zu identifizieren, und den Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben im Bereich der DRV zu gewährleisten.

Ist ein möglicher Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf erkannt worden, geht es darum, den potenziellen Leistungsberechtigten bei der Beantragung der Leistungen zu unterstützen. Der Abschnitt 2.2. der Verfahrensabsprache klärt das dafür vorgesehene Verfahren.

Nach Eingang der Antragsunterlagen entscheidet die DRV in eigener Zuständigkeit über die Rehabilitations-bzw. Teilhabeleistung. Der Abschnitt 2.3 enthält ferner Klarstellungen zum Übergangsgeld und zur Durchführung einer Teilhabeplankonferenz.

In einem weiteren Abschnitt finden sich Vereinbarungen zur Vermittlung arbeitssuchender Rehabilitanden um im Anschluss an die Maßnahme eine möglichst lückenlose Rückkehr der Rehabilitanden in das Arbeitsleben bzw. den Übergang in weitere Teilhabeleistungen zu gewährleisten.

Neben der Klarstellung dieser Verfahrensschritte für die Beteiligten selbst, leistet die Verfahrensabsprache wertvolle Dienste zur Transparenz des Verfahrens gegenüber dem Leistungsberechtigten.

Sicherung der Umsetzung der Absprache

Mit einem letzten Absatz haben die Beteiligten Maßnahmen vereinbart, die dazu dienen sollen, dass die Absprache tatsächlich umgesetzt wird. Hierzu zählt die Erreichbarkeit von Ansprechstellen, Verantwortliche für die regionale Umsetzung, Kündigungsfrist und die Anpassung der Absprache aufgrund von Rechtsänderungen oder auf Antrag eines Beteiligten.

Materialien zum Download

Verfahrensabsprache im Bereich der Leistungen zur Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die "Verfahrensabsprache der Deutschen Rentenversicherung, vertreten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages über die Zusammenarbeit im Bereich der Leistungen zur Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben" (Februar 2018) können Sie hier herunterladen:

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