Das Projekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ ist gestartet. Bis 2021 wird in diesem Rahmen die Umsetzung des BTHG aus sozialrechtlicher und soziologischer Perspektive beleuchtet.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird erstmals die Dimension des Sozialraums verbindlich in ein Sozialleistungsgesetz aufgenommen. Eine ganze Reihe von Kommunen hat sich bereits auf den Weg gemacht, den Sozialraum zu einem wirklich inklusiven Lebensraum zu machen. Wie Sozialraumorientierung gelingen kann, darüber hat das Projektbüro zur Umsetzung des BTHG in Berlin ein Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Hinte, emeritierter Leiter des ISSAB der Universität Duisburg-Essen, geführt.
Parallel zu den Empfehlungen der AG Personenzentrierung hat der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) Empfehlungen für den praktischen Umgang mit den Veränderungen in der Finanzierung bisher als stationär bezeichneter Einrichtungen der Eingliederungshilfe erarbeitet. Die Empfehlungen wurden vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins in seiner Sitzung am 12. September 2018 verabschiedet.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird aktuell zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Der Bundesrat hat einen Entwurf zu einigen notwendigen Ergänzungen des BTHG vorgelegt, dessen Inhalt wir hier kurz zusammenfassen. Die Änderungen werden nun im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ins Bundeskabinett eingebracht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
„Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern […].“ So lautet der erste Satz in § 113 Abs. 1 SGB IX (ab 2020). Mit der im Juli 2018 gestarteten bundesweiten „InitiativeSozialraumInklusiv – ISI“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Barrierefreiheit in Kommunen fördern und somit die Voraussetzungen für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern.
Es war ein Treffen der Pioniere: Am 13. und 14. September 2018 kamen in Berlin erstmals Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern zusammen, die sieben verschiedene Regelungsbereiche des BTHG erproben, welche zum 1. Januar 2020 in Kraft treten werden. Im Zentrum stand der Austausch über den Stand der Modellprojekte, bestehende Herausforderungen und Lösungsansätze sowie Wissenstransfer.
Mit einem Rundschreiben vom 20. Juli 2018 hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Veröffentlichung der Arbeitsversion 2.0 des Bedarfsermittlungsinstrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni) informiert.
Die aktuelle Ausgabe des „Archivs für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit“ (49. Jahrgang, Nr. 3/2018) beschäftigt sich mit einem Thema, dass durch das BTHG neuen Auftrieb erhalten hat: Wie lassen sich Wirkung und Wirksamkeit sozialer Einrichtungen und Dienste messen?
Zur besseren Übersicht über den Umsetzungsstand in den Bundesländern haben wir Ihnen in einem Dokument Informationen aus den Ausführungsgesetzen bzw. Gesetzentwürfen zusammengestellt.
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