Der Bundestag hat sich am 11. März 2020 im Rahmen einer Plenardebatte mit den Berichten zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes befasst.
Die Coronakrise greift tief in alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens ein. In kürzester Zeit haben die zuständigen Behörden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Darüber hinaus hat der Bund neben Soforthilfen für die Wirtschaft auch ein Sozialschutz-Paket geschnürt. Das Paket soll dazu dienen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es umfasst unter anderem Hilfen für Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge. Besondere Wohnformen sind von dem Gesetz ausgenommen.
Die EUTB lebt auch vom persönlichen Kontakt zwischen Berater/innen und Hilfesuchenden. In Zeiten von Corona erfordert dies von beiden Seiten Flexibilität. Für Menschen mit Behinderungen existieren zudem zahlreiche Informationsangebote im Internet. Eine laufend aktualisierte Übersicht hat die Aktion Mensch zusammengestellt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bietet seit Februar mit der Hospitationsbörse ein neues Online-Angebot an. Mit der Hospitationsbörse soll die Vernetzung von Beratungsfachkräften der Reha-Träger und der EUTB gefördert werden. Das Angebot ist unter www.bar-hospitation.de abrufbar.
Durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) kommt es derzeit bundesweit zu präventiven Schließungen der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit einem Schreiben vom 25. März 2020 an die Obersten Landessozialbehörden die Rechtslage bei der Gewährung des Mehrbedarfes für das gemeinschaftliche Mittagessen nach § 42 b SGB XII bei Schließung der WfbM dargestellt.
Im Rahmen eines Informationsschreibens vom 21. Februar 2020 stellt das BMAS seine Rechtsauffassung zum Thema Mittagessen auf Außenarbeitsplätzen dar. Hierbei geht es vor allem um die Frage der Bewilligung des Mehrbedarfs, wenn die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nicht in festen Räumlichkeiten angeboten wird.
Nach welchen Kriterien soll künftig der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgen? Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ende 2018 einen Beteiligungsprozess gestartet, aus der die Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis in der Eingliederungshilfe“ hervorgegangen ist. Nun liegen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vor.
Drei Jahre nach Inkrafttreten des BTHG und somit auch der gesetzlichen Verankerung des Amts der Frauenbeauftragten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zeigen sich erste Erfahrungen aus der Praxis. Die Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM (BAG WfbM) hat auf diesen Erfahrungen aufbauend eine Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“ für Werkstatt-Geschäftsführungen veröffentlicht.
Das BMAS hat im Rahmen der mehrstufigen „Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (LTA)“ nun den Abschlussbericht zum Projektmodul „Perspektive der Leistungserbringer” veröffentlicht. Untersucht wurden Leistungserbringer, die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation der Förderkategorie II und III anbieten. Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit. Wir haben den Inhalt für Sie zusammengefasst.
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