Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfragen der Fraktionen

13. März 2020

Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfragen der Fraktionen

Die Bundesregierung hat auf zwei Kleine Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP geantwortet.

Kleine Anfrage zur Situation in den Beratungsstellen der ergänzend unabhängigen Teilhabeberatung

In der Kleinen Anfrage zur Situation in den Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) wies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf spezielle Schwierigkeiten im Rahmen der Beratungspraxis hin. Nach Ansicht der Fragesteller bestünden Verbesserungsbedarfe in Bezug auf bestimmte Bedingungen für den Aufbau und den Betrieb von Beratungsstellen. Die Fragen bezogen sich u.a. auf bewilligte Personalmittel und die Beschäftigung von Beraterinnen und Beratern mit Behinderungen und im Rahmen des Budgets für Arbeit, auf die Zusammenarbeit zwischen den EUTB und den Rehabilitationsträgern vor Ort, sowie auf die Finanzierung der Beratungsstellen und Angebote wie Gebärdendolmetschung.

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Situation in den Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung  (BT-Drs. 19/16818 vom 28.01.2020):

Kleine Anfrage zu umsatzsteuerlichen Regelungen zum Mittagessen in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Die Fraktion der FDP stellte eine Kleine Anfrage zu umsatzsteuerlichen Regelungen zum Mittagessen in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Darin machte sie auf den Umstand aufmerksam, dass die Trennung der Leistungen zu Unsicherheiten bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie bei den Leistungsanbietern führe. Die Fragen bezogen sich u.a. auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Einrichtungen und auf unterstützende Maßnahmen der Bundesregierung. Unter anderem bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen auch zukünftig umsatzsteuerfrei bleibt.

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu umsatzsteuerlichen Regelungen zum Mittagessen in Einrichtungen der Behindertenhilfe (BT-Drs. 19/16317 vom 28.01.2020):

Kleine Anfrage zum Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Teilhabeleistungen

Zuvor hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Teilhabeleistungen geantwortet. Darin wurden mögliche Probleme bei der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen thematisiert. Die Fragen bezogen sich u.a. auf Bearbeitungsfristen, Widersprüche und Klageverfahren im Rahmen der Beantragung von Leistungen bei den Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern und Jobcentern.

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Teilhabeleistungen (BT-Drs. 19/16281 vom 30.12.2019):

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