Sehr geehrte Damen und Herren,
über das große Interesse an der digitalen Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der SGB VIII Reform haben wir uns sehr gefreut. Die Mitschnitte der einzelnen Vorträge finden Sie nun auf unserer Webseite.
Im Rahmen der aktuellen Fachdiskussion zur Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX können wir Ihnen im Dezember drei kostenfreie digitale Veranstaltungen anbieten. Den Auftakt machen am 12. Dezember Jennifer Sunder und Evelyn Wierike vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), die das Modellprojekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit" im LWL vorstellen. Am 13. Dezember wird Kai Beier, Lehrbeauftragter mit Schwerpunkt Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin in seinem Vortrag die Sozialraumorientierung hinsichtlich der Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX erläutern. In seinem Vortrag am 14. Dezember stellt Daniel Eberhardt, Referent im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die ITP-App in Thüringen im Rahmen eines digitalen Verwaltungssystems vor. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Unsere Veranstaltungen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!
Das Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Bedarfsermittlungsinstrumente in der Anwendung
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in § 13 SGB IX festgelegt, dass der Rehabilitationsbedarf der leistungsberechtigten Person individuell sowie ganzheitlich zu ermitteln ist und somit die Begrenzung auf einzelne Leistungsgesetze wegfällt (Leistungen aus einer Hand). § 118 Abs. 2 SGB IX ermöglicht es den Ländern, mittels einer Rechtsverordnung, Näheres zum Bedarfsermittlungsinstrument zu regeln. Wie lässt sich das neue Instrument in den bisherigen Verwaltungsstrukturen anwenden und wie gestaltet sich die Formulierung der Ziele? Diskutieren Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen, Fragen und Beiträge bis zum 26. Januar 2024.
"Verfahrenslotsen" in der Kinder- und Jugendhilfe. Ein bayerisches Modellprojekt
Am 30. Oktober 2023 stellte Jessica Leimbeck vom Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS) das bayerische Modellprojekt "Verfahrenslotsen" in der Kinder- und Jugendhilfe vor, das seit Oktober 2022 in zehn Jugendämtern die Einführung von Verfahrenslotsen erprobt. Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vom Juli 2021 wurde mit der Einführung von § 10 a SGB VIII der Einsatz von Verfahrenslotsen beschlossen. Ab dem 01.01.2024 sind sie verpflichtend in allen deutschen Kommunen einzusetzen, um Kinder- und Jugendliche und ihre Familien, die nach § 35 a SGB VIII einen (potenziellen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, zu unterstützen und zu begleiten. Frau Leimbeck bot in ihrem Vortrag einerseits einen Einblick in die Arbeit der Verfahrenslotsen im Einzelfall, erläuterte die Personalakquise, berufliche Voraussetzungen und das Themenspektrum in den Beratungen seit Projektbeginn. Darüber hinaus gab sie einen Überblick über die strukturelle Umsetzung der Verfahrenslotsen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit, der Kommunikation und Netzwerkarbeit mit Behörden und anderen Beratungsstellen sowie dem rechtlichen Einsatzrahmen der Verfahrenslotsen.