Sehr geehrte Damen und Herren,
die Folgen des Coronavirus sind in ihrem vollen Umfang noch nicht abzusehen. Erste Maßnahmen der Bundesregierung, zu denen auch ein Sozialschutz-Paket zählt, sind bereits in Kraft getreten. Weitere Schritte werden folgen. Neben allen Befürchtungen, die aktuell gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch im Raum stehen, beobachten wir jedoch auch viele kreative Lösungen und Menschen, die neue Wege finden, sich gegenseitig zu unterstützen.
Auch wir suchen nach Möglichkeiten, Sie in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Unsere Vertiefungsveranstaltung "Mehr Teilhabe möglich machen - Schnittstellen überwinden!", welche planmäßig vom 16.-18. März 2020 in Hannover stattfinden sollte, mussten wir aufgrund der Ereignisse rund um das Coronavirus kurzfristig abzusagen. Wir haben diesen Schritt sehr bedauert und hoffen auf das Verständnis aller angemeldeten Teilnehmenden, die sich mit uns auf die Veranstaltung gefreut haben. Aktuell bemühen wir uns darum, andere Formate als Ersatz für die ausgefallene Veranstaltung anzubieten.
Schließlich wird die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes trotz des Krisenmodus fortgesetzt. Wir freuen uns, dass wir Ihnen in unserem März-Newsletter einige Neuigkeiten mitteilen und zur Nutzung unserer Online-Formate einladen können, auf die wir in Zukunft umso stärker setzen werden.
Weitere Neuigkeiten zum BTHG und zum Projekt finden Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen - ganz egal, ob zu Hause oder im Büro.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Übergangsvereinbarung für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen
In Niedersachsen wurde eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Kinder und Jugendliche (PDF-Dokument, 809.7 KB) abgeschlossen. Die Regelung gilt für die Zeit bis zum 31. Dezember 2021. Zuvor war bereits eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des BTHG für volljährige leistungsberechtigte Personen geschlossen worden.
Grund dafür ist, dass in Niedersachsen für Kinder und Jugendliche die örtlichen Träger für die Eingliederungshilfe sachlich zuständig sind, während das Land als überörtlicher Träger zuständig für volljährige Eingliederungshilfeberechtigte ist.
Weitere Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:
Die wesentlichen Änderungen des BTHG für Akteure des Betreuungswesens
Die Online-Fachdiskussion für Akteure des Betreuungswesens wird fortgesetzt.
Parallel zur digitalen Veranstaltungsreihe und den Vertiefungsveranstaltungen zu den wesentlichen Änderungen des BTHG veröffentlicht das Projekt weiterhin Ihre Diskussionsbeiträge und beantwortet mit der Hilfe von Expertinnen und Experten Ihre Fragen im Rahmen der Fachdiskussion.
Inzwischen haben die ersten beiden digitalen Veranstaltungen stattgefunden. Zum Auftakt der Reihe informierte Anja Mlosch, Wissenschaftliche Referentin vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., über die Rolle der rechtlichen Betreuung im BTHG-Kontext. Fortgeführt wurde die Reihe von dem selbstständigen Berufsbetreuer Rainer Sobota, der Beratungsmöglichkeiten und 'andere Hilfen' vorstellte, die von rechtlichen Betreuer/innen und ihren Klient/innen genutzt werden können. Beide Mitschnitte wurden auf der Projektwebseite unter "Service" > "Mitschnitte" veröffentlicht. Eine Untertitelung folgt in Kürze.
Die nächste digitale Veranstaltung dieser Reihe findet am 28. April 2020 zum Thema "Einkommen und Vermögen"statt. Hier können Sie sich für die digitale Veranstaltung registrieren.
Schnittstellen der Eingliederungshilfe
Neben der digitalen Veranstaltungsreihe für Akteure des Betreuungswesens, bieten wir ab April 2020 auch eine solche zu den Schnittstellen der Eingliederungshilfe an.
Bei der Abgrenzung von Verzahnung von Leistungen, die neben der Eingliederungshilfe auch die Zuständigkeit anderer Rehabilitationsträger berühren, gibt es noch viele Herausforderungen und offene Fragen, die wir gemeinsam mit Ihnen erörtern wollen.
Die digitale Veranstaltungsreihe beginnt am 8. April 2020 mit einem generellen Überblick. Anschließend greifen wir einzelne Schnittstellen in einer digitalen Veranstaltungsreihe auf.
Die ersten geplanten Termine finden Sie hier:
Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe
Im April beginnt die zweite Online-Fachdiskussion des Jahres 2020 auf www.umsetzungsbegleitung-bthg.de. Bei dem Thema handelt es sich abermals um die mit dem BTHG neu eingeführte Leistungsgruppe "Soziale Teilhabe". Ein Fokus soll dabei auf einem Kernstück der Leistungen zur Sozialen Teilhabe liegen: den Assistenzleistungen. Darüber hinaus sollen Entwicklungen thematisiert werden, die der Schaffung inklusiver Sozialräume dienen.
Ihre Erfahrungsberichte und Fragen zu folgenden Themen können Sie ab dem 14. April 2020 im Rahmen der Fachdiskussion einstellen:
- Feststellung und Ausgestaltung von Leistungen und Leistungsstrukturen
- Rahmenleistungsbeschreibungen in den Landesrahmenverträgen gem. § 131 SGB IX
- Differenzierung „kompensatorische“ und „qualifizierte“ Assistenz
- Schnittstellenproblematiken
- Beratung, Vernetzung und Unterstützung im Sozialraum und Erweiterung sozialraumorientierter Angebote
- Beispiele aus Kommunen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, die Eingliederungshilfe sozialraumorientiert aufzustellen.
BTHG-Kompass: Neue Antworten veröffentlicht
Im aktuellen BTHG-Kompass finden Sie neue Frage-Antwort-Paare zu diesen Themen:
- Vernetzung von Beratungsangeboten/rechtliche Betreuung
- Einkommen und Vermögen
- Teilhabeplanverfahren/Rehabilitationsträger
Nutzen Sie die Möglichkeit und stellen Sie uns weitere Fragen über die Kommentarfunktion unter den einzelnen Antworten!
Aktuelles
Bund: Umsätze aus Wohn- und Betreuungsverträgen sind umsatzsteuerfrei
In einem Schreiben vom 24. März 2020 informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über eine Anpassungen der umsatzsteuerlichen Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen durch das BTHG. Unter anderem wird festgelegt, dass Umsätze aus den Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz umsatzsteuerfrei sein können.
Bund beschließt Hilfen für Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge
Die Coronakrise greift tief in alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens ein. In kürzester Zeit haben die zuständigen Behörden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Darüber hinaus hat der Bund neben Soforthilfen für die Wirtschaft auch ein Sozialschutz-Paket geschnürt. Das Paket soll dazu dienen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es umfasst unter anderem Hilfen für Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge. Besondere Wohnformen sind von dem Gesetz ausgenommen.
Mehrbedarf für das gemeinschaftliche Mittagessen nach § 42 b SGB XII bei temporärer Schließung der Werkstatt für behinderte Menschen
Durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) kommt es derzeit bundesweit zu präventiven Schließungen der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit einem Schreiben vom 25. März 2020 an die Obersten Landessozialbehörden die Rechtslage bei der Gewährung des Mehrbedarfes für das gemeinschaftliche Mittagessen nach § 42 b SGB XII bei Schließung der WfbM dargestellt.
BAR richtet Hospitationsbörse für Beratungsfachkräfte der Reha-Träger und EUTB ein
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bietet seit Februar mit der Hospitationsbörse ein neues Online-Angebot an. Mit der Hospitationsbörse soll die Vernetzung von Beratungsfachkräften der Reha-Träger und der EUTB gefördert werden. Das Angebot ist unter www.bar-hospitation.de abrufbar.
Veranstaltungsrückblick: Das BTHG für rechtliche Betreuer
Mit grundlegenden Fragen zur rechtlichen Betreuung nach dem BTHG und mit den wesentlichen gesetzlichen Änderungen beschäftigte sich im Februar 2020 eine Veranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Dabei wurden insbesondere Akteure des Betreuungswesens adressiert. An der Veranstaltung nahmen ca. 60 Personen teil.