Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26. März vor zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Auf das internationale Übereinkommen, das erstmals die Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen bekräftigte, geht auch das BTHG zurück. Wir haben das Jubiläum daher zum Anlass genommen, einen Blick zurück auf 818 Tage BTHG und den Umsetzungsstand in den Bundesländern zu werfen.
Darüber hinaus haben wir eine neue Version des BTHG-Kompasses hochgeladen. Darin finden Sie nun auch einige Fragen-Antwort-Paare aus der Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe sowie aus der allgemeinen Fachdiskussion. Weitere Antworten folgen in den kommenden Wochen.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz
Meldungen aus dem Projekt
Anmeldung zur Regionalkonferenz Süd noch bis zum 5. April
Am 13. und 14. Mai 2019 veranstaltet das Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Stuttgart eine gemeinsame Regionalkonferenz für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und der Organisationen der Menschen mit Behinderungen. Im Zentrum der Veranstaltung stehen wesentliche Regelungsinhalte des BTHG. Diese werden u.a. in vier themenspezifischen Fachforen beleuchtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene geben. Die Anmeldung ist noch bis zum 5. April 2019 möglich.
Bremer Ausführungsgesetz verabschiedet
Am 5. März 2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes der Freien Hansestadt Bremen verabschiedet. Darüber hinaus gibt es eine Empfehlung, dass als Bedarfsermittlungsinstrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni.) in einer für das Land Bremen modifizierten Version genutzt werden soll.
Außerdem hat die Freie- und Hansestadt Hamburg ihren Landesrahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX samt Erklärung der Vertragspartner öffentlich zugänglich gemacht.
Ebenfalls haben wir das Bedarfsermittlungsinstrument des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe in Hessen, den GTE (Gesamt-/Teilhabeplan der Eingliederungshilfe), für Sie verlinkt.
Aktuelles
Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz zum BTHG
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Mitte März einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“ veröffentlicht. Das Änderungsgesetz soll in erster Linie Klarheit schaffen, wie die ab 2020 zu vollziehende Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX von den Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB XII hergestellt wird. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Empfehlung zur Förderung von Zuverdienstmöglichkeiten
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine Empfehlung zur Förderung von „Zuverdienstmöglichkeiten“ im Bereich des SGB IX veröffentlicht. Mit dem BTHG entfällt die bisherige Anspruchsgrundlage für Zuverdienstmöglichkeiten zum 1. Januar 2020. In der Empfehlung regt der Deutsche Verein die Träger der Eingliederungshilfe dazu an, den Zuverdienst auch auf Grundlage der neuen Regelungen des SGB IX zu fördern und weiter auszubauen.
Bundestag votiert für Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen
Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten Betreute und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind. Als Reaktion auf das Urteil haben die Bundestagsfraktionen von Union und SPD einen Antrag eingebracht, die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz verankerten Wahlrechtsausschlüsse aufzuheben.