Juli 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am kommenden Montag beginnt unsere nächste Online-Fachdiskussion zum Thema "Schnittstellen der Eingliederungshilfe". In den vergangenen Monaten haben wir bereits einige Schnittstellen mit Ihnen in digitalen Fachveranstaltungen diskutiert. Die Mitschnitte dieser Veranstaltungen finden Sie hier. Die Online-Fachdiskussion thematisiert weitere Schnittstellen z.B. zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit und zum System Schule. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Beiträge zur Fachdiskussion! Weitere geplante digitale Fachveranstaltungen zum Thema finden Sie in diesem Newsletter.

Außerdem haben wir Ihnen Informationen zur Einführung und Erprobung der Bedarfsermittlungsinstrumente in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz zusammengestellt. In der aktuellen Version des BTHG-Kompasses finden Sie zudem weitere Antworten aus der Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe.

Viel Freude beim Lesen und bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Meldungen aus dem Projekt

Ab 3. August 2020

Online-Fachdiskussion "Schnittstellen der Eingliederungshilfe"

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt ein abstraktes Kreisdiagramm.

© Anke Seeliger

Zum 1. Januar 2020 hat die Eingliederungshilfe ein eigenes Leistungsgesetz erhalten. Es sind neue Anforderungen im Verhältnis zu anderen Reha- und Sozialleistungsträgern entstanden und bekannte Herausforderungen geblieben. Diese Anforderungen und Herausforderungen sind Gegenstand unserer neuen Online-Fachdiskussion.

Beleuchtet werden die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur gesetzlichen Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege, zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie zur Kinder- und Jugendhilfe und zu Schulen. Fragen zu weiteren Schnittstellen der Eingliederungshilfe können ebenfalls eingebracht werden.
Ihre Erfahrungsberichte und Fragen zu folgenden Themen können Sie ab dem 3. August 2020 im Rahmen der Fachdiskussion einstellen:

  • Wo entstehen Überschneidungen mit anderen Systemen bei Ihrer Leistungserbringung?
  • Wie organisieren Sie die Zusammenarbeit mit den anderen Rehabilitations- und Sozialleistungsträgern sowie Leistungserbringern?
  • Welche Erfahrungen haben Sie mit den Neuregelungen des BTHG zur Koordination der Leistungen im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren gemacht?
  • Welche Fragen haben Sie zur Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Reha-Trägern?
Umsetzungsstand in den Ländern

Implementierung der Bedarfsermittlungsinstrumente in den Bundesländern

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

Im vergangenen Monat wurde im Gebiet des LVR das BEI_NRW für Erwachsene flächendeckend bei den Leistungserbringern eingeführt und löst den Hilfeplan als neues Instrument zur Bedarfsermittlung in der sozialen Teilhabe ab.

In Berlin ist die Anwendung des neu entwickelten Instrumentes zur Ermittlung des Teilhabebedarfes (TIB) erprobt und evaluiert worden.

Bereits seit Anfang 2020 ist die Individuelle Bedarfsermittlung Rheinland-Pfalz für Erwachsene im Einsatz (IBE_RLP). Für Kinder und Jugendliche wird ein eigenes Instrument entwickelt.

Weitere Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:

Version 2.5 ist online

BTHG-Kompass: Neue Antworten veröffentlicht

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Auf der linken Seite steht ein Mensch auf einem Berggipfel. Er ist wie ein Wanderer gekleidet, trägt Rucksack und Wanderstock und wendet dem Betrachter den Rücken zu. Die Person blickt in der Ferne auf ein Bergmassiv, in das viele verschiedene Begriffe zum BTHG eingebettet sind: Rehabilitation, selbstbestimmte Teilhabe, umfangreiche Rechtsänderungen, Eingliederungshilfe, ICF-Orientierung, Bedarfsermittlung, einheitiche Lebensverhältnisse etc.

© Anke Seeliger

Im aktuellen BTHG-Kompass finden Sie neue Frage-Antwort-Paare zu Unterkategorien der Sozialen Teilhabe:

  • Assistenzleistungen
  • Sozialraum
  • HIlfsmittel
  • Besuchsbeihilfen

Nutzen Sie die Möglichkeit und stellen Sie uns weitere Fragen über die Kommentarfunktion unter den einzelnen Antworten!

Aktuelles

BMJV legt Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor

Im Koalitionsvertrag von 2018 haben sich CDU, CSU und SPD auf eine Reform des Betreuungsrechts verständigt, die zu mehr Selbstbestimmung und einer höheren Qualität der rechtlichen Betreuung führen soll. Nun hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vorgelegt, zu dem die Bundesländer und Verbände Stellung nehmen können.

Abschlussbericht zur Erprobung des Teilhabeinstruments Berlin

Das Teilhabeinstrument Berlin wurde im Jahr 2019 von einer fach- und verwaltungsübergreifenden Projektgruppe unter der Leitung der Evangelischen Hochschule Berlin erprobt und evaluiert. Das Land Berlin hat nun die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation veröffentlicht.

Empfehlungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat die am 17. Juni 2020 beschlossene Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.

Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2020, die vom Bundestag vorgelegte Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung gebilligt. Damit erhalten die Integrationsämter rückwirkend zum 1. März 2020 die Möglichkeit, die Mittel der Ausgleichsabgabe auch zielgerichtet für die Kompensation der coronabedingt sinkenden Arbeitsentgelte für Werkstattbeschäftigte mit Behinderungen verwenden zu können.

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 2. Juli 2020 das Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetzespaket sollen Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt werden, Fehlanreize in der Intensivpflege vermieden und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden.  

Veranstaltungen

25.08.2020

Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Bundesagentur für Arbeit

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
25.08.2020 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

In dieser digitalen Fachveranstaltung geht Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Professorin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, auf die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Bundesagentur für Arbeit ein.

29.09.2020 – 30.09.2020

Die neuen Leistungsarten zur Teilhabe am Arbeitsleben: Instrumente für die erfolgreiche Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
29.09.2020 09:30 Uhr –
30.09.2020 17:00 Uhr
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund sind zwei neue Leistungsarten als Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM geschaffen worden, die anderen Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit, die mit den §§ 60f. SGB IX zum 1. Januar in 2018 Kraft getreten sind. Die Veranstaltung beleuchtet die Koordination und Kooperation der zuständigen Leistungsträger, -erbringer und der Integrationsämter und bietet eine Plattform für den Austausch über Erfolgsfaktoren.

30.09.2020 – 01.10.2020

Organisationsentwicklung: Anforderungen des BTHG an Leistungserbringer

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
30.09.2020 09:00 Uhr –
01.10.2020 15:00 Uhr
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Die Neuregelungen des BTHG haben große Veränderungen für die Leistungserbringer mit sich gebracht: Finanziell und organisatorisch haben sie sich in kurzer Zeit als Anbieter von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und als Vermieter neu aufstellen müssen. Beides erfordert, die Sach- und Personalmittel neu zu strukturieren. Die neuen Anforderungen an die Leistungserbringung lassen sich nur erfüllen, wenn auch die strukturellen Voraussetzungen in der Organisation geschaffen werden. Diese mit Leben zu füllen, erfordert auch einen Haltungswandel bei den Mitarbeitenden.

13.10.2020 – 15.10.2020

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
13.10.2020 09:00 Uhr –
15.10.2020 13:00 Uhr
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Ein Instrument der Bedarfsermittlung dient dazu, den individuellen Rehabilitationsbedarf einer Person und die zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen nach vorgegebenen Regeln und Verfahren zu ermitteln. Wie dies gelingen kann und welche Rolle Ziele und Wünsche der betroffenen Person dabei spielen, ist Gegenstand dieser Vertiefungsveranstaltung.

20.10.2020

Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
20.10.2020 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

In dieser digitalen Fachveranstaltung gibt Prof. Dr. Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel einen Einblick in Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur GKV. Anhand der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verdeutlicht er die unterschiedlichen Zielvorstellungen der beiden Reha-Träger und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese problematischen Überschneidungen überwunden werden könnten.

27.10.2020

Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Deutschen Rentenversicherung

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
27.10.2020 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

In dieser digitalen Fachveranstaltung geht Thomas Keck, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, auf die Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Deutschen Rentenversicherung ein. Hierbei thematisiert er u.a. die Unsicherheiten und Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsklärung, mithin vor der Bedarfsermittlung, was folglich in Konflikten bei der Abgrenzung zwischen leistenden und beteiligten Rehabilitationsträgern resultiert.

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