Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Berlin hat einen Entwurf für das Ausführungsgesetz zum SGB IX vorgelegt, mit dem der Träger der Eingliederungshilfe ab 2020 bestimmt werden soll. Zudem wurde das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) per Rechtsverordnung als Bedarfsermittlungsinstrument festgelegt. Darüber hinaus wurde in Nordrhein-Westfalen der Landesrahmenvertrag zum SGB IX unterzeichnet.

Alle aktuellen Entwicklungen in der Umsetzung des BTHG finden Sie wie gewohnt auf der Website zum Umsetzungsstand in den Bundesländern.

Am 13. und 14. Mai 2019 fand in Stuttgart in Kooperation mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland die vorerst letzte Regionalkonferenz des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG statt. Die Regionalkonferenz Süd haben wir ausführlich für Sie dokumentiert.

Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Meldungen aus dem Projekt

Umsetzungsstand in den Ländern aktualisiert

Entwurf des Berliner Teilhabegesetzes, Rechtsverordnung zum Berliner Bedarfsermittlungsinstrument, Übergangsvereinbarung in Bayern und Landesrahmenvertrag in NRW

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

In Berlin wurde der Träger der Eingliederungshilfe zunächst für den Übergangszeitraum bis Ende 2019 bestimmt und eine Untersuchung zur Organisation des Trägers der Eingliederungshilfe durchgeführt. Mit dem nun vorgelegten Entwurf des Berliner Ausführungsgesetzes zum SGB IX (Berliner Teilhabegesetz) soll insbesondere der Träger der Eingliederungshilfe für die Zeit ab 1. Januar 2020 bestimmt werden.

Anfang Juli wurde der Entwurf des Berliner Teilhabegesetzes durch den Berliner Senat beschlossen und dem Berliner Abgeordnetenhaus (Drucksache 18/2027 vom 10. Juli 2019) vorgelegt.

Zudem hat der Berliner Senat eine Verordnung zur Bestimmung des Bedarfsermittlungsinstruments beschlossen und darin das Berliner Teilhabeinstrument (TIB) als Instrument der Bedarfsermittlung für die Eingliederungshilfe gemäß § 118 SGB IX n.F. bestimmt.

Alle wichtigen Informationen zum Gesetzentwurf aus Berlin und zum TIB finden Sie auf unserer Umsetzungsseite zu Berlin zusammengefasst.

 

Für den Freistaat Bayern haben die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer unter Beteiligung der maßgeblichen Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Bayern eine Übergangsvereinbarung für die Zeit vom 1. Februar 2020 bis längstens 31. Dezember 2022 abgeschlossen. Die Vereinbarung finden Sie zusammen mit den Anlagen auf der Umsetzungsseite zu Bayern.

 

Am 23. Juli 2019 wurde der Landesrahmenvertrag zum SGB IX in Nordrhein-Westfalen von den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), den kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW), den Wohlfahrtsverbänden sowie den öffentlichen und privat-gewerblichen Leistungsanbietern unterzeichnet. Weitere Informationen sowie den Text und die Anlagen zum Landesrahmenvertrag finden Sie hier.

Dokumentation der Regionalkonferenz Süd

Das Bild ist eine Illustration in Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt einen Mann an einem Schreibtisch. Vor ihm stehen zwei Computerbildschirme, neben ihm steht eine Ablage und eine Grünpflanze. Er schaut auf die Bildschirme, auf denen die Projektwebsite zu sehen ist und der BTHG-Kompass.

© Anke Seeliger

Am 13. und 14. Mai 2019 fand in Stuttgart die vorerst letzte Regionalkonferenz des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG statt. Das Projekt veranstaltete die Regionalkonferenz Süd in Kooperation mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Etwa 200 Personen nahmen an der Veranstaltung teil und tauschten sich über die Umsetzung des BTHG in den vier Bundesländern und auf Bundesebene aus. Unter den Teilnehmenden befanden sich sowohl Mitarbeiter/innen der (künftigen) Träger der Eingliederungshilfe als auch Vertreter/innen der Leistungserbringer sowie Vertreter/innen der Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen.

Die Regionalkonferenz Süd haben wir ausführlich für Sie dokumentiert.

Fachdiskussion Bedarfsermittlungsinstrumente

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Beraterin, die einer anderen Person ,,Bedarfsermittlung'' erklärt.

© Anke Seeliger

Durch das BTHG wurden zum 1. Januar 2018 neue Regelungen zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs eingeführt. Die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer befinden sich aktuell im Prozess der Überarbeitung bzw. Neuerarbeitung und Erprobung von Bedarfsermittlungsinstrumenten. Einige Länder haben neue Instrumente entwickelt, andere Länder bestehende Verfahren an die neuen Vorgaben angepasst.

Seit dem 3. Juni 2019 können Sie Ihre Fragen und Beiträge zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten in unserer Fachdiskussion einstellen. Für die Beantwortung stehen Ihnen Expertinnen und Experten aus den Bundesländern zur Verfügung. Die ersten Antworten haben wir bereits im BTHG-Kompass veröffentlicht. Wir freuen uns auf Ihre weiteren Beiträge!

Aktuelles

Neues Beratungsangebot des LWL

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sein Beratungsangebot zur Systemumstellung in der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 ausgeweitet. Ein Online-Wissensportal und eine Hotline stehen Interessierten ab sofort zur Verfügung.

BMAS empfiehlt Verfahren zur Gewährleistung nahtloser Rentenzahlungen nach Beendigung der Rentenüberleitungen in der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020

Am 4. Juli 2019 haben sich der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag, die BAGüS und die Deutsche Rentenversicherung Bund unter Beteiligung des BMAS auf ein Verfahren zur Beendigung der Rentenüberleitung nach § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verständigt.

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