Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Umsetzungsstand in Schleswig-Holstein

Umsetzungsstand BTHG

Land Schleswig-Holstein

Am 22. März 2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Erste Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (1. Teilhabestärkungsgesetz) beschlossen. Das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) wurde am 11. Dezember 2019 beschlossen. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 12. August 2019 geschlossen.

Landesspezifische Regelungen

Am 22. März 2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Erste Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (1. Teilhabestärkungsgesetz) beschlossen (GVOBl SH Nr. 7/2018 (PDF-Dokument)). Das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) wurde am 11. Dezember 2019 beschlossen (GVOBl SH Nr. 18/2019 (PDF-Dokument)).

Der Landesrahmenvertrag des Landes Schleswig-Holstein wurde am 12. August 2019 zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossen. Der Vertrag beinhaltet Überleitungsvereinbarungen aufgrund der Trennung der existenzsichernden Leistungen und der Fachleistungen, die bis zum 31. Dezember 2021 befristet sind (LRV SH (PDF-Dokument)).

Ergänzend zum Landesrahmenvertrag gilt die am 14. Dezember 2021 beschlossene Landesverordnung über die Inhalte des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX bis zum 31. Dezember 2023 (Land SH). Diese Verordnung wurde seitdem zwei Mal ergänzt: Durch eine Änderungsverordnung vom 26. April 2022 wird der Prozentsatz für die Sachkostensteigerungen nach § 14 LVO § 131 SGB IX auf 5,1 Prozent erhöht (GVOBl SH Nr. 7/2022) (PDF-Dokument). Mit einer weiteren Änderungsverordnung vom 4. April 2023 wird der Sachkostensatz auf maximal 8,7 Prozent erhöht und der Verhandlungszeitraum der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach dem Landesrahmenvertrag SGB IX und der ergänzenden Landesverordnung zu Inhalten nach § 131 SGB IX bis zum 31. Dezember 2025 verlängert (GVOBl SH Nr. 8/2023 (PDF-Dokument)).

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Das Erste Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (1. Teilhabestärkungsgesetz) wurde am 26. April 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Materialien zum Download

Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) wurde am 23. Dezember 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag

Hier finden Sie den Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein zum Download:

Materialien zum Download

Landesverordnung zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Landesverordnung über Inhalte des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.