Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Umsetzungsstand in Sachsen-Anhalt

Umsetzungsstand BTHG

Land Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 21. November 2019 das Teilhabestärkungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde am 14. August 2019 geschlossen.

Landesspezifische Regelungen

Das Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (AG SGB IX) wurde als Teilhabestärkungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt am 21. November 2019 vom Landtag beschlossen und ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.  

Der erste Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt (PDF-Dokument) zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde am 14. August 2019 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt (vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration) als Träger der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossen. Darin enthalten war eine Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2021 (PDF-Dokument), die unter anderem den Übergang der Leistungen der Eingliederungshilfe in das ab dem 1. Januar 2020 anzuwendende Vertragsrecht im Sinne des 8. Kapitels des 2. Teils SGB IX regelte und die Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen umsetzte. Die bis zum 31. Dezember befristete Übergangsregelung nach § 2 Abs. 3 Anlage 15 des Landesrahmenvertrages wurde mit Beschluss der Gemeinsamen Kommission nach § 131 SGB IX (GK 131) vom 29.06.2021 (PDF-Dokument) bis zum 31.12.2022 verlängert.

Dieser Landesrahmenvertrag (PDF-Dokument) wurde seitens des Landes Sachsen-Anhalts mit Hinweis zu notwendigen Änderungen und Überarbeitungen zum 31.12.2024 aufgekündigt (Liga Sachsen-Anhalt 2024).

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das Teilhabestärkungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde am 13. Dezember 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag

Im Folgenden können Sie den Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach § 131 SGB IX herunterladen:

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.