Landesspezifische Regelungen
Das Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (AG SGB IX) wurde als Teilhabestärkungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt am 21. November 2019 vom Landtag beschlossen und ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Der erste Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt (PDF-Dokument) zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde am 14. August 2019 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt (vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration) als Träger der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossen. Darin enthalten war eine Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2021 (PDF-Dokument), die unter anderem den Übergang der Leistungen der Eingliederungshilfe in das ab dem 1. Januar 2020 anzuwendende Vertragsrecht im Sinne des 8. Kapitels des 2. Teils SGB IX regelte und die Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen umsetzte. Die bis zum 31. Dezember befristete Übergangsregelung nach § 2 Abs. 3 Anlage 15 des Landesrahmenvertrages wurde mit Beschluss der Gemeinsamen Kommission nach § 131 SGB IX (GK 131) vom 29.06.2021 (PDF-Dokument) bis zum 31.12.2022 verlängert.
Dieser Landesrahmenvertrag (PDF-Dokument) wurde seitens des Landes Sachsen-Anhalts mit Hinweis zu notwendigen Änderungen und Überarbeitungen zum 31.12.2024 aufgekündigt (Liga Sachsen-Anhalt 2024).
Träger der Eingliederungshilfe (§ 94 Abs. 1 SGB IX)
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Sachsen-Anhalt (§ 1 AG SGB IX). Die Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe übernimmt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Die Aufgaben setzt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten um (§ 2 AG-SGB IX).
Arbeitsgemeinschaft (§ 94 Abs. 4 SGB IX)
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX ist beim für die Politik für Menschen mit Behinderungen verantwortlichen Ministerium angesiedelt. Dieses übernimmt zudem auch den Vorsitz sowie die Geschäftsstellentätigkeit. Die Arbeitsgemeinschaft befasst sich mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sowie einer sozialraumorientierten und an den Bedarfen orientierten Angebotsstruktur der Eingliederungshilfe (§ 6 AG-SGB IX).
In Sachsen-Anhalt wird das Bedarfsermittlungsinstrument „Eingliederungshilfe Land Sachsen-Anhalt (ELSA (PDF-Dokument))“ genutzt. Es handelt sich hierbei um eine Eigenentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Das Instrument für Kinder und Jugendliche befindet sich derzeit in der Entwicklung.
Budget für Arbeit (§ 61 Abs. 2 SGB IX)
In Sachsen-Anhalt beträgt der Lohnkostenzuschuss des Budgets für Arbeit bis zu 75 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohnes. Zusätzlich umfasst das Budget für Arbeit eine Pauschale für die am Arbeitsplatz notwendige Anleitung und Begleitung in Höhe von 250 Euro oder gegebenenfalls die tatsächlichen Aufwendungen. Das Integrationsamt übernimmt die Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz im Falle der Schwerbehinderung (Sachsen-Anhalt 2024).
Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX)
Leistungen nach § 60 SGB IX bei einem anderen Leistungsanbieter können von Menschen mit Behinderungen mit Anspruch auf eine Tätigkeitsaufnahme in einer Werkstatt in Anspruch genommen werden. Dies betrifft Leistungen zur Bildung und zur Beschäftigung. Dabei kann der Anbieter von der leistungsberechtigten Person frei gewählt werden (Sozialagentur Sachsen-Anhalt 2024).
Bestimmungen zur Komplexleistung Frühförderung (§ 46 Abs. 4 SGB IX)
Am 1. April 2018 ist die Landesrahmenvereinbarung des Landes Sachsen-Anhalt nach § 46 Abs. 4 SGB IX (PDF-Dokument) in Kraft getreten. Das Land hat folgendes geregelt:
- Personalausstattung, Berufsgruppen, sachliche und räumliche Ausstattung der interdisziplinären Frühförderstellen und der sozialpädiatrischen Zentren (u. a. mindestens drei festangestellte Fachkräfte, die vorgehalten werden müssen)
- Dokumentation und Qualitätssicherung: Bereitstellung eines Förder- und Behandlungsplans zur Erbringung der Leistungen zur Frühförderung und Behandlung
- Ort der Leistungserbringung: ambulant oder mobil, in der Regel in der Lebenswelt des Kindes
- Vereinbarung und Abrechnung der Entgelte
Dieser Landesrahmenvertrag (PDF-Dokument) wurde seitens des Landes Sachsen-Anhalts mit Hinweis zu notwendigen Änderungen und Überarbeitungen zum 31.12.2024 aufgekündigt (Liga Sachsen-Anhalt 2024).
In Sachsen-Anhalt übernimmt gemäß § 27 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) der Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalts die Aufgaben der maßgeblichen Interessenvertretung gemäß § 4 AG-SGB IX. Vertreten wird der Behindertenbeirat gemäß § 20 BGG LSA durch die oder den Landesbehindertenbeauftragte(n) sowie zwei ausgewählten Mitgliedern aus dem Behindertenbeirat (§ 4 AG-SGB IX).
Gemäß der Verordnung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 29. Mai 2019 wurde bei dem für Soziales zuständigen Ministerium eine Schiedsstelle gebildet, die auch die Geschäftsstelle betreibt (§ 1 SchiedsstellenVO). Die Mitgliedschaft der Schiedsstelle beläuft sich auf sieben Mitglieder, davon bilden jeweils drei Mitglieder die Vertretung der Eingliederungshilfeträger sowie die Vertretung der Leistungserbringer. Der Vorsitz wird durch eine unparteiische Person vorgenommen, diese kann eine Stellvertretung benennen. Die übrigen Mitglieder der Schiedsstelle können jeweils zwei Stellvertretungen benennen (§ 2 Schiedsstellen VO).
Landkreis Mansfeld-Südharz
Von Januar 2018 bis Dezember 2021 führte das Amt für Soziales und Integration des Landkreis Mansfeld-Südharz ein Modellprojekt zur Erprobung folgender Regelungsbereiche des BTHG durch:
- Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
- Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
- Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung
Landkreis Jerichower Land
Von Januar 2018 bis Dezember 2021 führte der Landkreis Jerichower Land ein Modellprojekt zur Erprobung folgender Regelungsbereiche des BTHG durch:
- Einkommens- und Vermögensanrechnung
- Assistenzleistungen in der sozialen Teilhabe
- Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
- Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit
- gemeinschaftliche Leistungserbringung
- Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
- Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Von Januar 2018 bis Dezember 2021 führte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt ein Modellprojekt zur Erprobung folgender Regelungsbereiche des BTHG durch:
- Einkommens- und Vermögensanrechnung
- Assistenzleistungen in der sozialen Teilhabe
- Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
- Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit
- gemeinschaftliche Leistungserbringung
- Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
- Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung
Landkreis Börde
Von Januar 2018 bis Dezember 2021 führte der Landkreis Börde ein Modellprojekt zur Erprobung folgender Regelungsbereiche des BTHG durch:
- Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
- Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
Liga Sachsen-Anhalt (2024): Position, Presse und Position. In: Liga Sachsen-Anhalt (16.10.2024).
Sachsen-Anhalt (2024): Budget für Arbeit. In: Sachsen-Anhalt (16.10.2024).
Sozialagentur Sachsen-Anhalt (2024): Leistungen der Eingliederungshilfe. Teilhabeleistungen in Wfbm, Fördergruppen an WfbM, Andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB 9. In: Sozialagentur Sachsen-Anhalt (16.10.2024).
Stand: November 2024
Materialien zum Download
Ausführungsgesetz
Das Teilhabestärkungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde am 13. Dezember 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht:
Materialien zum Download
Landesrahmenvertrag
Im Folgenden können Sie den Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach § 131 SGB IX herunterladen: