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Umsetzungsstand im Saarland

Umsetzungsstand BTHG

Land Saarland

Im Saarland wurden zur Umsetzung des BTHG im Jahr 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet und im Juli 2020 der Landesrahmenvertrag geschlossen.

Landesspezifische Regelungen

Der Landtag des Saarlandes hat am 13. Juni 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet. Es wurde am 12. Juli 2018 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. Es besteht aus dem Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Am 21. Juli 2020 wurde der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX (PDF-Dokument) zwischen dem Saarland und den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossen. Dieser gilt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß Teil 2 SGB IX und wird ergänzt durch eine bis zum 31. Dezember 2021 geltende Übergangsvereinbarung. Eine Evaluation des Landesrahmenvertrags soll zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes finden Sie hier zum Download:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag

Hier finden Sie den Landesrahmenvertrag Saarland zum Download:

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