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Umsetzungsstand in Rheinland-Pfalz

Umsetzungsstand BTHG

Land Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind das Landesgesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX gilt seit dem 1. Januar 2019.

Landesspezifische Regelungen

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG) (Drucksache 17/7021) am 13. Dezember 2018 verabschiedet (LT-Drs. 17/7021 (PDF-Dokument): 5). Das Landesgesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB IX) ist am 28. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX wurde am 28. Dezember 2018 zwischen dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als Träger der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossen und ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten (LRV RLP (PDF-Dokument)). Dieser gilt gemäß § 2 LRV RLP für die volljährigen Menschen mit Behinderungen. Regelungen zu den Vergütungen werden in einem Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2025 von den Verhandlungsparteien überprüft (§ 60 Abs. 2 LRV RLP).

Der Landesrahmenvertrag für die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und Teilhabe an Bildung für minderjährige Menschen mit Behinderungen (LRV KiJu RLP (PDF-Dokument)) wird von den 36 Kommunen mit den Vereinigungen der Leistungserbringer abgeschlossen.

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes können Sie hier herunterladen:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag für volljährige Menschen mit Behinderungen

Den Landesrahmenvertrag für volljährige Menschen mit Behinderungen für Rheinland-Pfalz können Sie hier herunterladen:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag für die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und Teilhabe an Bildung für minderjährige Menschen mit Behinderungen

Den Landesrahmenvertrag Landesrahmenvertrag für die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und Teilhabe an Bildung für minderjährige Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz können Sie hier herunterladen:

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