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Umsetzungsstand in Niedersachsen

Umsetzungsstand BTHG

Land Niedersachsen

In Niedersachsen ist seit dem 1. Januar 2020 (in Teilen bereits seit dem 24. Oktober 2019) ein „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ in Kraft. Zum 1. Januar 2022 sind Rahmenverträge nach § 131 SGB IX jeweils für Erwachsene sowie für Kinder- und Jugendliche mit einer Befristung bis zum 31.12.2024 in Kraft getreten.

Landesspezifische Regelungen

Am 23. Oktober 2019 wurde das „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ (Nds. AG SGB IX/SGB XII) vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Im August 2019 wurde eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geschlossen. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2021. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde ein bis zum 31.12.2024 befristeter Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Niedersachsen für Erwachsene geschlossen. Eine Besonderheit Niedersachsens: Aufgrund der bei den örtlichen Trägern liegenden sachlichen Zuständigkeit lag die Federführung für die Übergangsvereinbarung für Kinder- und Jugendliche beim niedersächsischen Landkreistag sowie beim niedersächsischen Städtetag. Auch diese Übergangsvereinbarung wurde für die Zeit bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde ein weiterer Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Niedersachsen für Kinder und Jugendliche geschlossen, der ebenfalls bis zum 31.12.2024 befristet ist.

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das am 23. Oktober 2019 vom Niedersächsischen Landtag beschlossene „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ können es hier herunterladen:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX

Den Landesrahmenvertrag zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Niedersachsen für Erwachsene nebst Anlagen finden Sie hier:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag nach § 131 SGBG IX (Kinder und Jugendliche)

Den Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Niedersachsen für Kinder und Jugendliche finden Sie hier:

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