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Umsetzungsstand in Mecklenburg-Vorpommern

Umsetzungsstand BTHG

Land Mecklenburg-Vorpommern

Das Gesetz zur Ausführung des SGB IX für Mecklenburg -Vorpommern gilt seit dem 16. Dezember 2019 (AG-SGB IX M-V). Der Landesrahmenvertrag wurde am 19. Dezember 2019 per Landesverordnung in Kraft gesetzt (LRV MV).

Landesspezifische Regelungen

Am 7. Dezember 2022 bestätigte der Mecklenburgische Landtag die Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB IX, darunter insbesondere die Neuregelung zum Mehrbelastungsausgleich mit nun 9 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2022 für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (PM MSGS Nr. 252/ 2022).

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (ab. S. 796) finden Sie hier:

Materialen zum Download

Landesrahmenvertrag

Die Landesverordnung zum Ersatz eines Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX vom 17. Dezember 2019  finden Sie hier:

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