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Umsetzungsstand in Hessen

Umsetzungsstand BTHG

Land Hessen

In Hessen wurde im September 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vom Landtag angenommen. Die Landesrahmenverträge sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.

Landesspezifische Regelungen

Am 13. September 2018 stimmte der Hessische Landtag dem Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu. Das Hessische Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB IX) ist seit dem 1. Januar 2020 gültig.

In Hessen wurde zudem ein Landesrahmenvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021, mit Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022, zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie 26 Städte und Landkreise) und den Verbänden der Leistungserbringer geschlossen. Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 sind drei neue Landesrahmenverträge in Kraft getreten, die sich gemäß HAG/SGB IX an drei Lebensabschnitten orientieren. Der „Hessische Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zu den schriftlichen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX für Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung bis zur Beendigung der Schulausbildung (Rahmenvertrag 1)“ wurde zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten als Eingliederungshilfeträger und der Liga der freien Wohlfahrtspflege geschlossen (Hessischer Städtetag 2024). Der „Hessische Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zu den schriftlichen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rahmenvertrag 2)“ ist zwischen dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als Eingliederungshilfeträger und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege geschlossen worden. Zudem haben Landkreise, kreisfreie Städte und der LWV den „Hessischen Rahmenvertrag nach 131 SGB IX zu den schriftlichen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX für Leistungen der Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung nach Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II) (Rahmenvertrag 3)“ geschlossen (LWV-Hessen 2024a).

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das „Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ finden Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 26. September 2018:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag (gültig bis 31. Dezember 2022)

Im Folgenden können Sie den Hessischen Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX herunterladen:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag 2 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Der Rahmenvertrag 2 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist aktuell im Unterschriftenverfahren. Er soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Die Fassung vom 17. Mai 2022 können Sie hier hier herunterladen:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag 3 - Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung nach Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II)

"Der Rahmenvertrag 3 - Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung nach Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II)" ist aktuell im Unterschriftenverfahren. Er soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Die Fassung vom 22. März 2022 können Sie hier herunterladen:

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