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Umsetzungsstand in Brandenburg

Umsetzungsstand BTHG

Land Brandenburg

Der Brandenburger Landtag hat am 18. Dezember 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet. Es umfasst u. a. ein ab dem 1. Januar 2019 geltendes Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX) (Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes), das mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 01. Januar 2020 an die neue Rechtslage angepasst wurde. Geregelt werden unter anderem die Zuständigkeiten der örtlichen und überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe sowie Finanzierungsfragen.

Landesspezifische Regelungen

Zum 1. Januar 2020 ist ein Rahmenvertrag zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Eingliederungshilfe als Teil A in Kraftgetreten. Dieser Teil entsprach einer Übergangsvereinbarung, in der Regelungen zur Trennung der Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen auf der Grundlage der bestehenden Leistungstypen enthalten waren. Die Regelungen des Teils A zu Leistungstypen und Rahmenleistungsvereinbarungen sollten mit einer Frist bis zum 30. Juni 2023 durch einen Rahmenvertrag Teil B ersetzt werden.

Nach Verstreichen der Frist wurde der Rahmenvertrag Teil A nach § 131 SGB IX des Landes Brandenburgs in der Fassung vom 28. August 2019 zum 31. Dezember 2023 gekündigt. In der Sitzung der Brandenburger Kommission im Oktober 2023 wurde ein neuer Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX (PDF-Dokument, 914.9 KB) mit Wirkung ab 1. Januar 2024 beschlossen. Die vertraglichen Umstellungen sind am 01.01.2024 in Kraft getreten. Darüber hinaus ist zugleich für den Bereich der besonderen Wohnformen eine neue Finanzierungssystematik erarbeitet worden, die ab dem 1. Januar 2025 wirksam wird (BK-Beschluss 07/2023 (PDF-Dokument)).

Des Weiteren wurde im Januar 2024 die Bildung einer „Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX“ gegründet, mit dem Ziel, Rahmenleistungsvereinbarungen zu Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen (mit und ohne Tagesstruktur), zur aufsuchenden und begleitenden Assistenz, zur Vorbereitung zur Teilhabe am Arbeitsleben, für tagesstrukturierende Angebote sowie für den Arbeitsbereich WfbM zu erarbeiten (BK-Beschluss 02/2024 (PDF-Dokument)).

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wurde am 19. Dezember 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlicht:

Materialien zu Download

Landesrahmenvertrag

Hier finden Sie den Landesrahmenvertrag des Landes Brandenburg, Teil A inkl. Anlagen zum Download:

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