Am 1. Januar 2020 sind das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin und der Berliner Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten. Bis Ende 2023 gilt eine Übergangsregelung. Bis dahin sollte eine Vergütungsstruktur geeint werden, die im jetzigen Landesrahmenvertrag noch nicht enthalten ist.
Der Brandenburger Landtag hat am 18. Dezember 2018 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet. Es umfasst u. a. ein ab dem 1. Januar 2019 geltendes Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX) (Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes), das mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 01. Januar 2020 an die neue Rechtslage angepasst wurde. Geregelt werden unter anderem die Zuständigkeiten der örtlichen und …
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Einkommen und Vermögen » Allgemeine Fragen
Grundsicherungsleistung und Unterhaltsansprüche
Wir haben immer wieder das Problem, dass Menschen mit psychischer Behinderung, die volljährig sind und aufgrund psychischer Behinderung nicht erwerbsfähig, keine …
Wir haben immer wieder das Problem, dass Menschen mit psychischer Behinderung, die volljährig sind und aufgrund psychischer Behinderung nicht erwerbsfähig, keine Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Psychisch Beeinträchtigte gerade, wenn sie jünger sind, haben i. d. R. keine unbefristete Erwerbsminderung bzw. unfähigkeit. Bis zum 25. Lebensjahr sind dann die Eltern noch zuständig. Und erst danach können diese Menschen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Wir konnten nichts finden, was einen Hinweis gegeben hätte, dass sich mit dem BTHG etwas daran geändert hat. Trifft das zu?
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