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Umsetzungsstand in Berlin

Umsetzungsstand BTHG

Land Berlin

Am 1. Januar 2020 sind das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin und der Berliner Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten. Bis Ende 2023 gilt eine Übergangsregelung. Bis dahin sollte eine Vergütungsstruktur geeint werden, die im jetzigen Landesrahmenvertrag noch nicht enthalten ist.

Landesspezifische Regelungen

Im September 2019 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (Berliner Teilhabegesetz – BlnTG) verabschiedet und damit festgelegt, wie der Träger der Eingliederungshilfe in Berlin zukünftig organisiert sein soll.

Am 5. Juni 2019 wurde der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX (Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe – BRV EGH) zwischen dem Land Berlin (vertreten durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung) und der Vereinigung der Leistungserbringer geschlossen.

In § 39 BRV werden Übergangsregelungen getroffen. Für bestehende Leistungsvereinbarungen sollen sogenannte Vereinbarungsmäntel entwickelt werden, die bewirken, dass die in der Leistungsvereinbarung gemäß § 75 Absatz 3 Nummer 1 SGB XII vereinbarten Leistungen nach Inhalt, Qualität und Umfang als SGB IX-Vereinbarungen fortgeführt werden.

Die bis 31. Dezember 2021 befristete Übergangsvereinbarung wurde durch die Berliner Vertragskommission Eingliederungshilfe (KO131) mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 (Nr. 7/2021) bis längstens 31. Dezember 2023 verlängert. Bis dahin soll unter anderem die neue Vergütungsstruktur geeint werden, die im jetzigen Landesrahmenvertrag noch nicht enthalten ist.

Von Mai 2017 bis zum 30. Juni 2020 wurde die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch ein Umstellungs- und Einführungsprojekt gesteuert (BTHG-Projekt Berlin 2020).

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Im September 2019 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin verabschiedet. Sie finden es auf den Seiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales:

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag

Den Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe (BRV EGH) und alle Anhänge finden Sie hier:

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