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Umsetzungsstand in Baden-Württemberg

Umsetzungsstand BTHG

Land Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21. März 2018 ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg beschlossen. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX ist mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Landesspezifische Regelungen

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vom 21. März 2018 wurde am 20. April 2018 veröffentlicht (LT Drs.: 16/3738: 1) (PDF-Dokument). Eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes wurde am 18. April 2019 mit Ziel der Schließung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit einer Frist zum 31.12.2022 geschlossen (ÜV BTHG 2019 (PDF-Dokument, 164.7 KB)). Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX Baden-Württemberg ist gem. § 85 Abs. 1 Satz 1 LRV Baden-Württemberg mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten (LRV-BW (PDF-Dokument)). Aufgrund des späteren Inkrafttretens des Landesrahmenvertrag gemäß § 131 SGB IX Baden-Württemberg wurde die erste Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit einer neuen Frist zum 31.12.2023 verlängert (Präambel u. § 4 Abs.1 ÜV BTHG 2021 (PDF-Dokument, 210.7 KB)).

Stand: November 2024

Materialien zum Download

Ausführungsgesetz

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes finden Sie hier: 

Materialien zum Download

Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg nach § 131 Abs. 1 SGB IX

Den Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg finden Sie hier:

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