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Rechtliche Betreuung

BTHG-Kompass

Rechtliche Betreuung

Menschen mit Behinderungen erhalten seit dem 01.01.2020 ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den etwa notwendigen Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren.

Mitschnitt Beratungsmöglichkeiten

Rainer Sobota, selbstständiger rechtlicher Betreuer und stellv. Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer e.V:, geht in dieser digitalen Veranstaltung konkret auf die Beratungslandschaft ein. Er informiert über die Beratungspflichten der Eingliederungshilfe, zur Vernetzung von Beratungsangeboten und „anderen Hilfen“, die Betreuerinnen und Betreuer und ihre Klienten nutzen können.

Mitschnitt Rolle rechtlicher Betreuer

Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., informierte zunächst über die Rolle von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern nach dem BTHG. Sie ordnete deren Aufgaben in den Kontext der Beratungspflichten der Rehabilitationsträger (§ 12 SGB IX) und der Eingliederungshilfe (§ 106 SGB IX) sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) ein und erläutert das nun geltende Antragserfordernis.

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