Im Rahmen der eintägigen Vertiefungsveranstaltung führte zunächst Tristan Fischer, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, in das Thema ein und informierte über die Beratungs- und Unterstützungspflichten des Reha-Trägers nach § 106 SGB IX. Dabei ging er zudem auf die Anforderungen der Beratung in wahrnehmbarer Form unter der Berücksichtigung des Sozialraums ein. Der daran anschließende Veranstaltungsblock thematisierte die strukturellen Voraussetzungen und Qualifizierung für die Beratung nach § 106 SGB IX. Hier stellten Simone Neweling, Stadt Frechen, und Dr. Wolfgang Wiederer, Landschaftsverband Rheinland, das Projekt 106+ vor. Bei dem Projekt geht es u. a. um ein Angebot der Beratung vor Ort, der Unterstützung des Aufbaus barrierefreier Beratungsangebote sowie der sozialräumlichen Vernetzung der Beratungsstrukturen. In ihrem Vortrag gingen sie zum einen auf die Erkenntnisse der Erprobung und zum anderen auf die Ziele der Weiterentwicklung bis 2025 ein. Im daran anschließenden Vortrag stellte Melanie Rubach, Amt für Soziales Marzahn-Hellersdorf, das Haus der Teilhabe Marzahn-Hellersdorf vor. Mittels Inklusionsberatung kann vor Ort eine Ermittlung und Entwicklung der sozialraumspezifischen Bedarfe und Angebote gewährleistet werden.
Karin Haubenreisser, Evangelische Stiftung Alsterdorf und Annika Schmalenberg, Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung gGmbH, thematisierten in ihren Beiträgen wie eine sozialraumorientierte Beratung jeweils in der Stadt, aber auch auf dem Land gewährleistet werden kann. Karin Haubenreisser berichtete hier u. a. von der Bildung von Teilhabeteams, die durch Vernetzung im Sozialraum am Willen des Menschen orientierte Beratung und auch Lösungen erarbeiten. Annika Schmalenberg ging vor allem auf die Herausforderungen als EUTB-Beraterin ein, sozialraumorientierte Beratung in dem flächenmäßig großen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchzuführen.
Im abschließenden Veranstaltungsblock wurde das Thema Schnittstellen mit den Beratungspflichten anderer Reha-Trägern aufgegriffen. In zwei Parallelvorträgen referierte zum einen Daniel Kieslinger, Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V., über die durch die SGB VIII-Reform beschlossene Einführung der Verfahrenslotsinnen und -lotsen. Neben den rechtlichen Grundlagen und der Zielsetzung der Lotsen ging er auch auf die Chancen und Herausforderungen bei der Einbindung in die Kommunen ein. Zum anderen stellte Ramona Ehlers, Haus für Gesundheit und Arbeit Hamburg, den Beratungsansatz des rehapro-Projekts vor. Unter dem Motto „Unterstützung aus einer Hand“ arbeiten u. a. die Bundesarbeitsagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung sowie die Eingliederungshilfe unter einem Dach zusammen, um offen und niederschwellig zu beraten und um gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten.
PROGRAMM
Stand: 29. März 2023
Präsentationen
Hier finden Sie die barrierefreien Präsentationen der Vorträge im PDF-Format.
Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX – rechtliche Pflichten der Träger der Eingliederungshilfe
Referent: Tristan Fischer, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Strukturelle Voraussetzungen und Qualifizierung für die Beratung nach § 106 SGB IX
Referent/innen: Simone Neweling, Stadt Frechen und Dr. Wolfgang Wiederer, Landschaftsverband Rheinland
Beratung als Aufgabe im Sozialraum
Referentin: Karin Haubenreisser, Evangelische Stiftung Alsterdorf
Referentin: Annika Schmalenberg, EUTB-Beraterin
Schnittstellen mit den Beratungspflichten anderer Reha-Trägern
Referent: Daniel Kieslinger, BVkE
Referentin: Ramona Ehlers, Haus für Gesundheit und Arbeit Hamburg