Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen sind im Eingliederungshilfesystem oftmals größeren Barrieren gegenübergestellt – seien es Barrieren in der Kommunikation, in der Wahrnehmung durch Fallmanagerinnen und Fallmanagern oder in den Ressourcen adäquater und auf ihre Bedarfe ausgerichteter Einrichtungen. Das BTHG verspricht für alle Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung, aber es wurde seitens der Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderungen mehrfach bemängelt, dass Menschen mit komplexen Behinderungen bisher am wenigsten in den Paradigmenwechsel des Teilhaberechts miteinbezogen werden. Die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse bei der Umsetzung des BTHG in die Praxis fehle.
Am 5. September berichtete Julia Fischer-Suhr vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW e.V. von den Erfahrungen aus Sicht einer Interessenvertretung. Sie ging insbesondere auf die Tätigkeitsfelder der Leistungsträger im Gesamtplanverfahren gemäß § 117 SGB IX sowie auf die Arbeit der Leistungserbringer im Rahmen einer personenzentrierten Leistungserbringung ein. Im Mittelpunkt des Vortrages stand zudem, unabhängig vom sozialrechtlichen Akteur, die Kommunikation mit Menschen mit einer komplexen Behinderung, die nicht nur auf der Anwendung kommunikativer Instrumente, sondern auch auf der Befähigung der leistungsberechtigten Person fußt.
Diese Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe „Das BTHG aus Perspektive von …“.
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