Neurodivergenz beschreibt neurobiologische Unterschiede zwischen Individuen aufgrund natürlicher genetischer Variation. Zum neurodivergenten Spektrum zählen u. a. Autismus, ADHS, Dyskalkulie, Legasthenie, Dyspraxie, Synästhesie, bipolare Störung und Hochbegabung. Im SGB IX sind Förderungen wie die Komplexleistung Frühförderung sowie Leistungen im Bereich Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben durch das BTHG angepasst bzw. erweitert worden. Aber: Kommen die entsprechenden Anpassungen und Erweiterungen bei neurodivergenten Menschen an? Werden die Bedürfnisse neurodivergenter Menschen berücksichtigt oder gibt es andauernde Barrieren? Welche Maßnahmen können zukünftig getroffen werden, um die Kommunikation zwischen neurodivergenten Menschen und dem Leistungsträger barrierefreier zu gestalten?
Hierzu referierte Kai Beier, Coach für die Bereiche Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, in einem kostenfreien Online-Vortrag. Der Vortrag beleuchtete fachlich die aktuelle Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes aus der Perspektive neurodivergenter Menschen, einschließlich Personen mit AD(H)S, Autismus, Dyslexie, Dyskalkulie und anderen „neurologischen Erkrankungen“. Ziel war es, ein tieferes Verständnis für die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse dieser Gruppe im Rahmen des BTHG zu schaffen.
Außerdem wendete sich Kai Beier kurz dem Begriff „Neurodivergenz“ zu und der Bedeutung einer positiven neurodivergenten Identität. Er hob hervor, wie wichtig es ist, neurodivergente Menschen aktiv in den Dialog einzubeziehen.
Anschließend wurde der aktuelle Stand der Teilhabesituation für neurodivergente Menschen unter dem BTHG diskutiert, einschließlich intersektionaler Aspekte sowie Herausforderungen und Erfolge für neurodivergente Menschen. Schließlich zeigte Kai Beier bestehende Herausforderungen in der Umsetzung des BTHG aus Perspektive neurodivergenter Menschen auf und benannte konkrete Verbesserungsmöglichkeiten. Im abschließenden Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmenden zeigte sich, dass insbesondere in der Bedarfsermittlung sowie bei der Erstellung gesundheitlicher sowie rechtlicher Gutachten und Einschätzungen teilweise längere Übergangszeiträume entstehen, bis eine Leistung erbracht werden kann. Zugleich wurde auf die Notwendigkeit einer erhöhten Sensibilität, auch im Umgang mit neurodivergenten Menschen, hingewiesen.
Diese Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe „Das BTHG aus Perspektive von …“.
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