Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Neurodivergente Perspektiven auf das Bundesteilhabegesetz: Chancen und Herausforderungen

20. August 2024

Neurodivergente Perspektiven auf das Bundesteilhabegesetz: Chancen und Herausforderungen

Werden die Bedürfnisse neurodivergenter Menschen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berücksichtigt? Dieser Frage widmete sich Kai Beier, Coach für Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, in unserem kostenfreien Online-Vortrag.

Neurodivergenz beschreibt neurobiologische Unterschiede zwischen Individuen aufgrund natürlicher genetischer Variation. Zum neurodivergenten Spektrum zählen u. a. Autismus, ADHS, Dyskalkulie, Legasthenie, Dyspraxie, Synästhesie, bipolare Störung und Hochbegabung. Im SGB IX sind Förderungen wie die Komplexleistung Frühförderung sowie Leistungen im Bereich Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben durch das BTHG angepasst bzw. erweitert worden. Aber: Kommen die entsprechenden Anpassungen und Erweiterungen bei neurodivergenten Menschen an? Werden die Bedürfnisse neurodivergenter Menschen berücksichtigt oder gibt es andauernde Barrieren? Welche Maßnahmen können zukünftig getroffen werden, um die Kommunikation zwischen neurodivergenten Menschen und dem Leistungsträger barrierefreier zu gestalten?

Hierzu referierte Kai Beier, Coach für die Bereiche Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, in einem kostenfreien Online-Vortrag. Der Vortrag beleuchtete fachlich die aktuelle Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes aus der Perspektive neurodivergenter Menschen, einschließlich Personen mit AD(H)S, Autismus, Dyslexie, Dyskalkulie und anderen „neurologischen Erkrankungen“. Ziel war es, ein tieferes Verständnis für die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse dieser Gruppe im Rahmen des BTHG zu schaffen. 

Außerdem wendete sich Kai Beier kurz dem Begriff „Neurodivergenz“ zu und der Bedeutung einer positiven neurodivergenten Identität. Er hob hervor, wie wichtig es ist, neurodivergente Menschen aktiv in den Dialog einzubeziehen. 

Anschließend wurde der aktuelle Stand der Teilhabesituation für neurodivergente Menschen unter dem BTHG diskutiert, einschließlich intersektionaler Aspekte sowie Herausforderungen und Erfolge für neurodivergente Menschen. Schließlich zeigte Kai Beier bestehende Herausforderungen in der Umsetzung des BTHG aus Perspektive neurodivergenter Menschen auf und benannte konkrete Verbesserungsmöglichkeiten. Im abschließenden Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmenden zeigte sich, dass insbesondere in der Bedarfsermittlung sowie bei der Erstellung gesundheitlicher sowie rechtlicher Gutachten und Einschätzungen teilweise längere Übergangszeiträume entstehen, bis eine Leistung erbracht werden kann. Zugleich wurde auf die Notwendigkeit einer erhöhten Sensibilität, auch im Umgang mit neurodivergenten Menschen, hingewiesen. 

 

Diese Veranstaltung ist Teil der  Veranstaltungsreihe „Das BTHG aus Perspektive von …“

Präsentation

Die Präsentation ist barrierefrei.

Mitschnitt mit optionalen Untertiteln

Ähnliche Veranstaltungen

23.08.2024

Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von Menschen mit Suchterkrankung

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
23.08.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Medizinische Reha, ambulantes oder betreutes Wohnen, tagesstrukturierende Maßnahmen – Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankung haben zumeist Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen. Doch wie gestaltet sich der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für diese Personengruppe? Hierzu spricht Stefanie Gellert-Beckmann, Geschäftsführerin der Suchthilfe Wuppertal gGmbH, in unserer digitalen Veranstaltung.

26.08.2024

Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von queeren Menschen

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
26.08.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Wie wirken sich die Regelungen des BTHG auf queere Menschen mit Behinderung aus bzw. wie verhält es sich mit dem Wunsch- und Wahlrecht und der sexuellen Selbstbestimmung? Dieser und weiterer Fragen widmet sich Michael Kamphus, Vorstand queerhandicap e.V., in unserem kostenfreien Online-Vortrag.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.