Hinsichtlich der in § 121 Abs. 2 S. 2 SGB IX normierten Wirkungskontrolle wurden in Ergänzung zu der kostenpflichtigen Veranstaltung vom 9. Mai 2023 kostenfreie digitale Veranstaltungen angeboten, bei denen Praxisbeispiele aus den Bundesländern vorgestellt wurden.
Für die Freie Hansestadt Bremen konnten hierzu Frau Martina Kemme sowie Herr Thomas Nowack (Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen) gewonnen werden. Sie stellten im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung ihre Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen vor.
Die Referierenden verwenden/favorisieren für die Bedarfsermittlung die Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung. Die grundlegende Handlungsorientierung für diese Form der Bedarfsermittlung richtet sich an den Vorstellungen, an dem Sozialraum sowie den Beziehungen des leistungsberechtigten Menschen aus. In welcher Wechselwirkung die Bedarfsermittlung mit der Wirkungskontrolle steht, soll in der Veranstaltung vorgestellt (beleuchtet) werden.
Veranstaltungsrückblick
Martina Kemme und Thomas Nowack vom Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen gaben einen Einblick in ihre Arbeitspraxis der Bedarfsermittlung, welches Instrument dafür verwendet wird und wie am Ende des Verfahrens Ziele mit dem Leistungsberechtigten gemeinsam formuliert werden. Dabei wurde deutlich, dass Leistungsberechtige mit ihren Zielen und Wünschen im Fokus der Leistungserbringung stehen, so wie durch den Gesetzgeber vorgegeben. Im Verlauf des Verfahrens werden diese Ziele gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten ermittelt und verschriftlicht.
Im Zuge dessen stellten sie das Bedarfsermittlungsinstrument (BENi-Bremen) vor, welches die notwendige Ablauforganisation mit einem ebenso notwendigen Qualitätsmanagement verknüpft. Daraus ergeben sich wiederum Vereinbarungen, mit welchen Mitteln die Wünsche und Ziele erreichbar sein könnten. Die normierte Bedarfsermittlung könnte demnach als Zielorientierungsgespräch und die Leistungserbringung als Zielerreichungsunterstützung verstanden werden.
Auch wurde der Begriff „Wirkungskontrolle“ thematisiert: Bei der gesetzlich normierten Wirkungskontrolle gehe es im Kern darum, zu analysieren, ob die im Rahmen der Bedarfsermittlung herausgearbeiteten und im Gesamtplanverfahren vereinbarten Leistungen für die Zielerreichung genügen. Diese Analyse erfolgt im engen Austausch mit den Leistungserbringern und einer Reflexion des Leistungsberechtigten. Nur so könne man den individuellen Bedarfen der Leistungsberechtigten gerecht werden.
Mitschnitt
Hier finden Sie den Mitschnitt der Veranstaltung mit optionalen Untertiteln:
Präsentation
Hier finden Sie die barrierefreie Präsentation der Vortrags im PDF-Format.
Vorlage für den Bericht des Leistungserbringers zur Gesamtplanung
Hier finden Sie die Vorlage für den Bericht des Leistungserbringers
BTHG-Kompass
Bedarfsermittlung und ICF
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Weiterführende Infos
Links und Materialien
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